II. 3.a). Wucherähnliches Geschäft
- Ab welcher Grenze ist die Zinshöhe bei einem Kreditvertrag sittenwidrig?
- Beispielsfall: A befindet sich mit seinem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, überzeugt aber die Bank B mittels eines ausgefeilten Geschäftsplanes, noch einmal Kredit zu gewähren ...
- Ist diese Rechtsprechung auch auf andere wucherähnliche Geschäfte übertragbar?
- Kann bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auch dann ein Sittenverstoß vorliegen, wenn die besonderen Voraussetzungen des § 138 II BGB nicht erfüllt sind?
- Trägt der Darlehensnehmer die Beweislast dafür, dass dem Darlehensgeber der Sittenverstoß bewusst war?
- Wann liegt objektiv ein wucherähnliches Geschäft vor?
- Was ist in subjektiver Hinsicht erforderlich?
- Welche Kosten sind bei der Berechnung des vereinbarten Zinses (Vertragszins) einzubeziehen?