Welche Kosten sind bei der Berechnung des vereinbarten Zinses (Vertragszins) einzubeziehen?
Bei der Ermittlung des Vertragszinses sind grundsätzlich sämtliche vom Darlehensnehmer für den Kredit zu entrichtenden Beträge einzubeziehen, unabhängig von ihrer Bezeichnung. Daher sind neben Bearbeitungsgebühren etwa auch Vermittlungsprovisionen einzubeziehen. Eine Ausnahme gilt für die Restschuldversicherung, da diese auch dem Darlehensnehmer vorteilhaft ist und ihre Kosten bei der Berechnung der Schwerpunktzinses nicht berücksichtigt werden.