Ab welcher Grenze ist die Zinshöhe bei einem Kreditvertrag sittenwidrig?
In der Regel wird Sittenwidrigkeit angenommen, wenn der vereinbarte Zins mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zins (relative Grenze) oder wenn er den diesen Marktzins um zwölf Prozentpunkte übersteigt (absolute Grenze). Die zweite Schranke ist praktisch bedeutsam in Hochzinszeiten.Als Marktzins (Vergleichszins) gilt der von der Deutschen Bundesbank ermittelte Schwerpunktzins, dem noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,5 % hinzuzurechnen ist.