Willkommen bei den Hauptstadtfällen!
Die „hauptstadtfälle - Berliner Fälle zum Staats- und Verwaltungsrecht“ sind eine Online-Sammlung juristischer Übungsfälle. Anhand von fiktiven festen Berliner Charakteren werden staats- und verwaltungsrechtliche Ausbildungsfragen dargestellt. Die „hauptstadtfälle“ werden in Kooperation mit der Internetsammlung „Saarheimer Fälle" verfasst. Mehr...
Die neuesten Fälle:
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Verfassungswidrige Schweinehaltung*****Im Jahr 2020 bildete sich in Berlin eine Regierung unter Beteiligung der Partei „Tiergerechtigkeit“ (TP). Ein zentrales Wahlkampfversprechen der TP-Senatsmitglieder bestand darin, sich in Berlin und deutschlandweit verstärkt für das Tierwohl einzusetzen und die Massentierhaltung strenger zu reglementieren. Die Mitglieder des Senats vertreten insbesondere die Auffassung, dass die moderne Massentierhaltung in vielfacher Hinsicht weder mit den Zielen des Tierschutzgesetzes noch mit dem Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes vereinbar ist. Deswegen möchten sie die Haltungsbedingungen von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären lassen. Hat der entsprechende Antrag Aussicht auf Erfolg? |
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Panzer unter den Linden***Ein Verein möchte vor der russischen Botschaft eine "Kunstaktion" durchführen. Diese soll darin bestehen, dort ein Panzerwrack auszustellen. Damit möchte der Verein auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hinweisen. Das zuständige Bezirksamt verweigert allerdings die erforderlichen Genehmigungen. Kann der Verein dagegen im einstweiligen Rechtsschutz vorgehen? |
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Mhm Zitronenlimonade***Abgrenzung Meinungsfreiheit/Versammlungsfreiheit; Verbot des Zeigens bestimmter Symbole (Z-Symbol); Polizeilicher Notstand; zeitliche und örtliche Verlegung einer Versammlung; Verfassungsbeschwerde |
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Klimaklage: Weltrettung vor dem Verwaltungsgericht?*****Angesichts des fortschreitenden Klimawandels trommelt Rechtsanwältin R mehrere Betroffene zusammen um die Bundesregierung zur Einhaltung der selbst gesteckten Ziele zu zwingen. Die unzureichende Klimapolitik verletze die betroffenen Landwirt*innen und Aktivist*innen in ihren Grundrechten. Wird das angerufen VG Berlin der Klage stattgeben? |
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Schwimmunterricht**Melek Mözil besucht das Jochen-Löwe-Gymnasium in Berlin-Mitte. Obwohl es ihr dort sehr gut gefällt, ist ihr der Schwimmunterricht ein Dorn im Auge. Als Muslima könne sie nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen. Der Schullleiter und die Verwaltungsgerichte sehen dies aber anders. Hat die nun von ihr erhobene Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg? |
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Klimanotstand*****Im Jahr 2026 ist der lange beschworene Klimawandel da und fordert zahlreiche Todesopfer unter den Bundesbürger*innen. Bundesregierung und Bundestag erklären daraufhin den "Klimanotstand" und erweitern die "Klimakompetenzen" der Bundesregierung enorm. Das Bundesland X will das nicht hinnehmen. An irgendein historisches Gesetz erinnert das neue KlimaNotG doch. Welches war das noch gleich? |
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Oppositionsrechte in Zeiten der GroKo*****In Zeiten der übergroßen Koalition herrscht eine angespannte Stimmung in den Reihen der Opposition. Diese sieht sich angesichts der überwältigenden Regierungskoalition stark benachteiligt. So könnten wichtige parlamentarische Oppositionsrechte nicht mehr effektiv ausgeübt werden. Um dem Abhilfe zu schaffen, zieht die Oppositionsfraktion vors BVerfG. (Nach einer wahren Begebenheit!) |
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Der überwachte Abgeordnete****Der Abgeordnete der Partei "BRAUN" Dr. Kurt Kustinnig wurde, sowohl während seiner Zeit als Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus, als auch als Bundestagsabgeordneter, vom Bundesverfassungsschutz überwacht. "Das kann doch nicht sein", denkt er sich. Er habe zwar mit der Verfassung nicht viel am Hut, aber der Verfassungsschutz solle ja wohl lieber weiter "Linksradikale" überwachen und nicht anständige, aufrechte Abgeordnete. Deswegen zieht er, nach erfolglos durchlaufenem Verwaltungsrechtsweg, nun vor das Bundesverfassungsgericht. |
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Konkurrentenstreit*****In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird eine Beamtenstelle ausgeschrieben. Die Stelle wird schließlich an die Spanischlehrerin S vergeben. So weit so gut, doch der Spanischlehrer N, der sich ebenfalls auf die Stelle beworben hatte, fühlt sich benachteiligt. Die Spanierin S könne schon auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit nicht ernannt werden. Im Übrigen sei sie krank und damit nicht tauglich für den Staatsdienst. Sein Widerspruch wird jedoch zurückgewiesen. Deswegen möchte er nun klagen, doch wird sich seine NPD Vergangenheit negativ auf die Klage auswirken? |