Ablauf des Kolloquiums
Prüfungsgegenstand
Prüfungsgegenstand ist die Studienabschlussarbeit, die durch einen 15-minütigen Vortrag und durch eine sich daran anschließende 15-minütige Diskussion verteidigt werden soll.
Greifen Sie in der Verteidigung Ihrer Arbeit die Hinweise aus beiden Gutachten auf. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Darstellungen entsprechend den Empfehlungen der Prüferinnen und Prüfer zu verbessern. Sind thematische Ergänzungen in den Gutachten angeregt worden, sollten sie im Vortrag auf keinen Fall fehlen.
In der Diskussion sind Fragen aus dem thematischen Umfeld der Arbeit möglich. Der Zuschnitt der Fragen ergibt sich aus der Themenstellung und nicht aus dem individuell gewählten Bearbeitungsschwerpunkt. Fragen können von den Prüferinnen und Prüfern und von den Teilnehmenden am Kolloquium gestellt werden.
Reihenfolge der Vorträge
Die Reihenfolge der Vorträge bestimmen die Prüfer und Prüferinnen.
Handout
Es ist erwünscht, dass ein Thesenpapier von der zu prüfenden Person in ausreichender Anzahl mitgebracht und vor Beginn des Vortrags an die Teilnehmenden verteilt wird.
Beratung und Notenverkündung
Nach jedem einzelnen Kandidaten oder nach jeder einzelnen Kandidatin kann das zweiköpfige Prüfungsteam beraten. Zu diesem Zweck müssen die Prüflinge den Raum verlassen.
Die Notenverkündung erfolgt in der Regel einzeln gegenüber jeder Person. Eine Verkündung in Gruppen kann nur erfolgen, wenn alle Kandidatinnen und Kandidaten zustimmen.
Öffentlichkeit
Mündliche Prüfungen finden grundsätzlich hochschulöffentlich statt, es sei denn, ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin widerspricht. Hochschulöffentlich bedeutet, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer Mitglieder der Hochschule sein müssen.
Festlegungen der Prüferinnen und Prüfer
Die Prüfenden werden darum gebeten, Entscheidungen darüber zu treffen:
- wie lang das Thesenpapier sein und wie es gestaltet werden soll
- ob zusätzlich wichtige Gesetzesvorschriften, die nicht in den üblichen Sammlungen enthalten sind, für die Teilnehmenden zusammengestellt werden sollen
- welche Vorkenntnisse der Zuhörenden vorausgesetzt werden sollen
- ob für den Vortrag ein Manuskript oder ein Stichwortzettel zulässig ist
- ob Präsentationsfolien zum Einsatz kommen sollen und wer in diesem Fall für die Bereitstellung eines Computers und des Beamers verantwortlich ist
Diese Hinweise sollen auf den Webseiten der Prüfenden veröffentlicht werden. Sie werden rechtzeitig vor den Kolloquien vom Prüfungsbüro auf dieser Seite verlinkt.
Hinweise von Herrn Professor Aust (Völkerrecht)
Hinweise von Herrn Professor Armbrüster (Privatversicherungsrecht)
Hinweise von Herrn Professor Ellerbrok (Europarecht)
Hinweise von Herrn Professor Grothe (Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht)
Hinweise von Herrn Professor Hartmann (Individualarbeitsrecht)
Hinweise von Herrn Professor Hegemann und Herrn Dr. Heidtke (Presserecht)
Hinweise von Herrn Professor Hoffmann-Holland (Kriminologie)
Hinweise von Frau Professorin Krieger (Völkerrecht)
(weitere Verlinkungen folgen)