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Studienabschlussarbeiten, Seminare und Kolloquien

Lehre

Ausführliche Hinweise zu Studienabschluss- und Seminararbeiten sowie den zugehörigen Kolloquien und Seminaren.

Beispielthemen aus vergangenen Semestern:

  • Die Gesellschaft in Verantwortungseigentum – ein Bruch im System der Rechtsformen?
  • Die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in der GmbH
  • Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf das Beschlussmängelrecht der GmbH
  • Die Unterschreitung des Unternehmensgegenstands in der Aktiengesellschaft
  • Welche Geschäfte umfasst die Vertretungsmacht des Aufsichtsrats nach § 112 AktG?
  • Wissenszurechnung bei Vorsatzdelikten einer Kapitalgesellschaft
  • Eigene Aktien sowie neu geschaffenen Aktien aus einer Kapitalerhöhung der übernehmenden Aktiengesellschaft als Gegenleistung in Übernahmeangeboten
  • Unter welchen Umständen darf ein Geschäftsleiter eine Geschäftschance der Gesellschaft für sich nutzen?
  • Der Verstoß gegen das Beteiligungsgebot des § 76 Abs. 3a AktG und seine Folgen
  • Nachhaltigkeitsgebote im Unternehmensgegenstand einer Aktiengesellschaft

Hinweise insbesondere zum Kolloquium:

  • Sie müssen Ihren Vortrag frei halten (gegebe­nen­falls mit Stichwörtern o.Ä. als Gedächtnisstütze). Das Ablesen eines Textes wird nicht akzeptiert. Für diese strenge Anforderung gibt es drei Gründe: 
    • Über ein rechtliches Thema frei sprechen zu können, ist eine juristische Kernkompetenz.
    • Ein abgelesener Vortrag ist für Zuhörer ermüdend und verführt den Vortragenden dazu, sich zu wenig auf die Besonderheiten einer mündlichen, rechts­wissenschaftlichen Diskussion einzustellen.
    • Ein freier mündlicher Vortrag zeigt, dass Sie Ihre eigene Arbeit vortragen, nicht das Ergebnis generativer künstlicher Intelligenz.   
  • Ein guter Vortrag setzt voraus, dass Sie sich sorgfältig auf ihn vorbereiten. Sie sollten Ihren Vortrag vorab (mehrfach) proben.
  • Nach Ihrem Vortrag findet eine Diskussion statt, an der sich alle Teilnehmer beteiligen können und sollen. Als Vortragender sollten Sie sich deshalb auch darauf vorbereiten, Ihre Thesen in der Diskussion zu vertreten.
  • Für Vortrag und Diskussion sollten Sie ein knappes Thesenpapier (1–2 Seiten) vorbereiten. Wenn für Ihr Thema relevante Gesetze nicht in den üblichen Sammlungen enthalten sind, können Sie auch die wichtigsten Vorschriften abdrucken.
  • Bitte bringen Sie Ihr Thesen­papier in genügender Anzahl ausgedruckt in die Veranstaltung mit.
  • Inhaltlich können Sie Ihre Arbeit insgesamt vorstellen. Häufig empfiehlt es sich aber, nur einzelne Aspekte Ihrer schriftlichen Arbeit vorzutragen. 
  • Ihr Vortrag sollte sich an die anderen Kolloquiumsteilnehmer richten. Sie sollten also von rechtlich vorgebildeten Zuhörern ausgehen, die aber mit Ihrem be­sonderen Thema nicht vertraut sind. Ihr Vortrag sollte ohne Vorwissen zu dem Einzelthema verständlich sein.
  • Sie können eine Präsentation mit Beamer benutzen, müssen das aber nicht; es gibt keine Empfehlung. 
  • Wenn Sie eine Präsentation benutzen, achten Sie darauf, dass die Folien für die Zuhörer in der Kürze der Zeit verständlich sind. Die Folien dürfen keinen ausformulierten Vortrag enthalten. 
  • Ein Beamer steht zur Verfügung. Allerdings benötigen Sie an Ihrem Computer einen HDMI- oder VGA-Anschluss oder einen entsprechendne Adapter; insbesondere bei Apple-Geräten kommt es damit häufig zu Problemen.