Hinweise für das Prüfungskolloquium im Privatversicherungsrecht im Sommersemester 2025
News vom 14.05.2025
Hinweise für das Prüfungskolloquium im Privatversicherungsrecht im Sommersemester 2025
Bitte erstellen Sie ein Thesenpapier:
- Umfang: eine DIN A4-Seite
- Inhalt: Gliederung des Vortrags und Zusammenfassung in diskussionsfähigen Thesen, bei Bedarf eine Zusatzseite mit Gesetzesvorschriften jenseits des VVG und mit AVB.
- Das Thesenpapier ist ausgedruckt in ausreichender Anzahl für die Teilnehmenden und die beiden Prüfenden mitzubringen.
- Es darf erst zu Beginn der jeweiligen Prüfung ausgeteilt werden.
Der Vortrag soll sich auf das Hauptthema der Arbeit fokussieren und dazu diskussionsfähige Thesen herleiten sowie begründen. Gehalten werden sollte der Vortrag in möglichst freier Rede (schriftliche Stichworte sind als Gedächtnisstütze zulässig); keinesfalls sollte er abgelesen werden.
Hilfsmittel wie Power-Point-Präsentationen oder Folien sind nicht einzusetzen.