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Hinweise des AB Prof. Dr. Czeguhn zu Kolloquium Rechtsgeschichte

Hier finden Sie Hinweise des Arbeitsbereiches Professor Dr. Czeguhn zum Kolloquium Rechtsgeschichte.

News vom 22.05.2025

Hinweise für das Kolloquium im USP 12 im Sommersemester 2025

Für das anstehende Kolloquium zu den Studienabschlussarbeiten im USP 12 „Deutsche Rechtsgeschichte“ sind folgende Hinweise zu beachten:

a) Ein Thesenpapier kann, muss aber nicht erstellt werden. Sofern Sie ein Thesenpapier anfertigen, bringen Sie bitte ausreichend viele Exemplare mit und verteilen diese vor Beginn Ihres Vortrags.

b) Sofern Sie sich für ein Thesenpapier entscheiden, sollte dieses ausschließlich die zentralen Thesen Ihres Vortrags sowie die hierfür zwingend erforderlichen Gesetzesvorschriften bzw. Normen enthalten. Wichtig ist, dass das Thesenpapier möglichst knapp und prägnant gehalten wird.

c) Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung des Vortrags ist Folgendes zu beachten: Mit dem Vortrag sollen Sie zeigen, dass Sie ein vertieftes rechtshistorisches Verständnis ihrer Thematik erworben haben und diese in der gebotenen Kürze und Klarheit selbstständig erläutern, (kritisch) bewerten und anschließend diskutieren können. Die hieran orientierte inhaltliche Ausgestaltung des Vortrags stellt einen zentralen Bestandteil der von Ihnen zu erbringenden Prüfungsleistung dar. Ob Sie hierfür eine zusammenfassende Darstellung der gesamten Studienabschlussarbeit wählen oder einzelne thematische Schwerpunkte setzen, ist insofern Ihre eigene Entscheidung. Es kann dabei – ohne dass eine Verpflichtung hierzu besteht – sinnvoll sein, im Votum geäußerte Kritikpunkte sowie gegebenenfalls dort genannte Literaturhinweise aufzugreifen und in den Vortrag einzubeziehen.

d) Der Vortrag ist frei zu halten und sollte nicht abgelesen werden. Die Verwendung von Gedächtnisstützen – etwa in Form von Karteikarten – ist selbstverständlich zulässig.

e) Die Verwendung einer PowerPoint-Präsentation ist zulässig, jedoch nicht verpflichtend. Achten Sie auch hierbei auf eine prägnante Darstellung, eine klare Gliederung sowie einen engen Bezug zum Thema. Die Bereitstellung eines Laptops mit HDMI- und/oder VGA-Anschluss liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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