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Wichtige Aspekte bei der Planung eines Hochschulwechsels

Spitzenplätze in Rankings

Die hohe Reputation des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin wurde erst vor kurzem wieder durch Erfolge in zahlreichen Rankings bestätigt:

  • drittbeste Juristische Fakultät Deutschlands im QS Ranking 2025
  • Platz 65 im weltweiten Vergleich im QS Ranking 2025
  • Platz 3 im Employability Ranking der WirtschaftsWoche 2024
  • Top-Bewertungen im CHE Ranking 2023 bei Ausstattung, Studienstart und Examensvorbereitung

Bachelor inklusive

An der Freien Universität Berlin können Sie den Bachlorabschluss (LL.B.) erwerben - einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der ohne Mehraufwand eine wichtige psychologische Entlastung für die anschließende Examensvorbereitung bietet.

Auslandsstudium ohne Zeitverlust

Ein weltweites Netzwerk mit über 70 Partnerfakultäten bietet vielfältige Möglichkeiten für ein Auslandsstudium, welches vollständig auf das dritte Studienjahr angerechnet werden kann.

Exzellente Bibliothek

Die Fachbereichsbibliothek ist die zentrale Arbeitsstätte auf dem Campus mit umfangreicher juristischer Literatur und zahlreichen Datenbanken - beliebt auch bei Studierenden anderer Universitäten.

Starke Vernetzungsangebote

Mentoringgruppen, Tutorien und Online-Projekte erleichtern das Kennenlernen und fördern den fachlichen Austausch in kleinen Gruppen.

Grüner Campus in der Hauptstadt

Alle Fachbereichsgebäude liegen kompakt und ruhig in einer Parklandschaft in Dahlem - gut erreichbar mit der U-Bahn-Linie U3.

Eine Zulassung zum höheren Fachsemester für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung ist nur innerhalb der Regelstudienzeit (zehn Fachsemester) möglich.

Eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester ist an der Freien Universität Berlin nur dann möglich, wenn das Prüfungsbüro Sie mindestens in das zweite Fachsemester einstufen kann. Das bedeutet, dass Leistungen aus dem 1. Fachsemester absolviert worden sein müssen.

Rückstufungen in das 1. Fachsemester sind nicht zulässig.

Ein Studienortwechsel sollte so früh wie möglich unternommen werden. Da sich die Pflichtveranstaltungen und Modulzuschnitte an den Juristischen Fakultäten im Bundesgebiet teilweise erheblich unterscheiden, verringert ein frühzeitiger Wechsel das Risiko, dass an der bisherigen Hochschule Module absolviert wurden, die an der Freien Universität Berlin nicht anerkannt werden können.

Wer erst nach dem 4. Semester an die Freie Universität wechselt und plant, im 5. Semester das Schwerpunktbereichsstudium aufzunehmen, sollte im Idealfall die Zwischenprüfung seiner bisherigen Universität bereits vor dem Wechsel absolviert haben. Aber auch ohne bestandene Zwischenprüfung der bisherigen Universität besteht die Chance, die bereits absolvierten Module nach den Studienvorschriften der Freien Universität Berlin als Zwischenprüfung anzuerkennen. Welche Leistungen an der FU zur Zwischenprüfung gehören, erfahren Sie auf der Seite Der Studienaufbau im Einführungsbereich bis zur Zwischenprüfung.

Falls Sie sich für den Erwerb des Bachelorgrades interessieren, beachten Sie bitte, dass Ihnen der LL.B.-Abschluss der Freien Universität Berlin nicht verliehen werden kann, wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer anderen Universität abgelegt haben.

Studienortwechsel sollten im Vorfeld gut durchdacht werden, denn sie gehen leider meist mit einer Studienzeitverzögerung einher.

Ein Wechsel an die Freie Universität Berlin hat in den meisten Fällen eine Rückstufung zur Folge. Diese ergibt sich dann, wenn an der bisherigen Universität Veranstaltungen und Modulprüfungen in den Pflichtfächern in späteren Semestern als an der Freien Universität Berlin vorgesehen sind. Nach dem Regelstudienverlauf der FU sollen alle Pflichtmodule inklusive Schwerpunktbereichsprüfung nach sechs Semestern abgeschlossen sein.

Ja. Wir können Sie auch für das Wintersemester in ein gerades und für das Sommersemester in ein ungerades Semester einstufen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass die Lehrveranstaltungen für das 1., 3. und 5. Semester an der FU nur im Wintersemester und für das 2., 4. und 6. Semester nur im Sommersemester angeboten werden. Daher lohnt sich ein Studienortwechsel wahrscheinlich nur dann, wenn Sie mit Ihren Leistungen an Ihrer bisherigen Universität mit einem Semester im Rückstand sind oder wenn Sie die aufeinander aufbauenden Pflichtfächer bereits abgeschlossen haben.

Von einem Hochschulwechsel wird dringend abgeraten, wenn Sie durch den Wechsel Ihr endgültiges Nichtbestehen im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung herbeiführen würden.

Bei einem Studiengangwechsel müssen nicht bestandene Prüfungsversuche der ehemaligen Universität in das Prüfungsverfahren der aufnehmenden Universität übernommen werden. An der Freien Universität Berlin gilt ein Modul als endgültig nicht bestanden, wenn die Modulprüfung im dritten Versuch nicht erfolgreich absolviert wurde.

Würden drei Fehlversuche eines Moduls von der FU Berlin anerkannt, führte dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung an der Freien Universität Berlin. Damit würde Ihnen die wiederholte Immatrikulation in diesen Studiengang an jeder Hochschule des gesamten Bundesgebiets verwehrt.

Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Die Berliner Vorschriften zum Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung sind in § 13 JAO geregelt.

Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegen und keine weiteren meldefristverlängernden Tatbestände in Anspruch nehmen, dann müssen Sie Ihren Freiversuch spätestens im 10. Semester ablegen.

Ihre Meldefrist beginnt mit der Aufnahme Ihres Studiums der Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung an Ihrer ersten bundesdeutschen Universität. Sollte bei Ihrem Studienortwechsel eine Rückstufung vorgenommen worden sein, läuft Ihre Meldefrist entsprechend der Semesterzahl Ihrer bisherigen Universität weiter. Sie dürfen sich dann also nicht an der niedrigeren Semesterzahl auf der Studienbescheinigung der Freien Universität Berlin orientieren.

BAföG

Die Förderhöchstdauer umfasst die gesamte Studiendauer im Studiengang Rechtswissenschaft. Sollte beim Hochschulwechsel eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester vorgenommen worden sein, verlängert diese Rückstufung nicht den Leistungsanspruch.

Wenn Sie aus einem anderen Studiengang (z.B. einem juristischen Studiengang an einer Fachhochschule) anrechenbare Leistungen vorweisen können, mit denen wir Sie mindestens in das 2. Fachsemester einstufen können, dann haben Sie die Option, sich an der FU

  • entweder für ein höheres Fachsemester 
  • oder für das 1. Fachsemester zu bewerben und sich Ihre Leistungen nach der Immatrikulation anerkennen zu lassen.

Im zweiten Fall wäre es auch bei weitreichenden Anerkennungen möglich, im 1. Fachsemester Module aus den höheren Fachsemestern zu belegen.

Ob Ihre Zulassungschancen für das 1. Fachsemester oder für das höhere Fachsemester aussichtsreicher sind, lässt sich im Voraus nicht sagen und kann - je nach der Bewerbungslage - von Semester zu Semester stark variieren. Daher raten wir dazu, sich gleichzeitig um einen Studienplatz für das 1. und für das höhere Fachsemester zu bewerben.