Zulassungs-, Immatrikulations- und Anerkennungsverfahren
Zuständigkeiten
In die Angelegenheiten zur Durchführung von Hochschulwechseln sind drei Abteilungen der Freien Universität Berlin involviert:
- Bewerbungs- und Zulassungsverfahren: Abteilung Bewerbung und Zulassung
- Immatrikulationsverfahren: Studierendenverwaltung
- Einstufung und Anerkennungsverfahren: Prüfungsbüro am Fachbereich Rechtswissenschaft
Hier befinden Sie sich auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Die Kontaktdaten der einzelnen Abteilungen finden Sie am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema".
Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes im höheren Fachsemester
Wie gut Ihre Zulassungschancen stehen, kann Ihnen niemand im Voraus sagen - auch die Abteilung Bewerbung und Zulassung nicht. Die Anzahl der Studienplätze für Studienortwechsler variiert in jedem Semester je nachdem, wie viele Studierende den Studiengang Rechtswissenschaft im vorigen Semester beenden.
Sie sollten sich erst dann an Ihrer bisherigen Hochschule exmatrikulieren und erst dann einen Mietvertrag in Berlin unterzeichnen, wenn
- Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben UND
- Sie dazu in der Lage sind, alle darauf vermerkten zusätzlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen, inklusive des Einstufungsbescheids des Prüfungsbüros.
Hierbei ist die Frage nach den Mindestvoraussetzungen für eine Einstufung ins höhere Fachsemester zu beachten.
Ablauf des Bewerbungs-, Immatrikulations- und Anerkennungsverfahrens
In unserem Schaubild unter "Downloads" erfahren Sie, zu welchem Zeitpunkt welche Verwaltungsabläufe zu erwarten sind, welche Abteilung für welchen Teil des Gesamtprozesses zuständig ist und wie alle Vorgänge ineinander greifen.
Unter "Links zum Thema" finden Sie unter anderem das Bewerbungsportal und die Bewerbungsfrist.