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Bachelor of Laws (LL.B.)

Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist in den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung integriert und kann ausschließlich Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaft an der FU Berlin auf Antrag nach der erfolgreichen Absolvierung aller Pflichtmodule des 1. – 6. Fachsemesters unter Inklusion der Schwerpunktbereichsprüfung gemäß § 13 der SPO 2015 verliehen werden.

Voraussetzungen

Die Grundvoraussetzung um die Verleihung eines LL.B. Grad nach § 17a Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (SPO 2015)  beantragen zu können, ist die Studienaufnahme im Studiengang Rechtwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin ab dem Wintersemester 2015/16 oder der Wechsel in die SPO 2015 und:

  • Erfolgreich abgeschlossene Module der ersten sechs Fachsemester gemäß § 7(2), § 7(3) und § 7(4) SPO 2015
  • Erfolgreich abgeschlossene Module der Berufsvorbereitung und abgelegtes Pflichtpraktika gemäß § 8 SPO 2015
  • Bestandene Schwerpunktbereichsprüfung einschließlich der Studienabschlussarbeit gemäß § 13 SPO 2015 am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin
Antragberechtigte müssen also Prüfungsleistungen – zumindest die Schwerpunktbereichsprüfung - nach der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für den modularisierten Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung vom 25.3.2015 (SPO 2015) abgelegt haben.  Studierende anderer Universitäten mit Interesse an der Verleihung des LL.B. beachten bitte diese Regularien für einen Hochschulwechsel an die FU Berlin. Eine Verleihung ist in der Regel nur bei einem Hochschulwechsel bis zum 6. Fachsemester, entsprechend anerkennbaren Leistungen und ohne bereits abgeschlossene Schwerpunktbereichsprüfung möglich.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt über dieses >>>ONLINEFORMULAR<<< 

Bearbeitung und Ausgabe

  • Die Studienabschlussdokumente gemäß § 17 Absatz 5 der SPO 2015 umfassen Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transkript
  • Studierende werden via Email benachrichtigt, wenn die Dokumente ausgefertigt sind. Die Ausfertigung erfolgt nach Eingang der Anträge. Die Abschlussdokumente können dann im Prüfungsbüro nach Terminverainbarung abgeholt werden-

Bei Fragen zum LL.B. wenden Sie sich bitte unter folgenden Emailadresse gerne an Herrn Simon Roßmann llb (at) rewiss.fu-berlin.de
Hier finden Sie die Zweite Änderungsordnung der Studien- und Prüfungsordnung 2015, die neben den oben genannten Regulierungen auch eine Notenkonvertierungstabelle sowie ein Muster des LL.B. Zeugnisses enthält.