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Aufbau und Rechtsvorschriften

Einführungsbereich

Der Einführungsbereich umfasst die Module der ersten beiden Semester in den drei Hauptrechtsgebieten und den Grundlagenfächern Rechtsgeschichte und Rechtstheorie und schließt mit der Zwischenprüfung ab.

Aufbaubereich

Der Aufbaubereich umfasst die inhaltlichen Module des dritten bis fünften Fachsemesters in den drei Hauptrechtsgebieten inklusive der Verfahrensrechte und einem Seminar in einem Rechtsgebiet eigener Wahl.

Schwerpunktbereich und -prüfung

Im Schwerpunktbereich können im fünften und sechsten Fachsemester in einem von sieben Schwerpunkten vertiefte Kenntnisse in einem speziellen Rechtsgebiet nach eigener Wahl erworben werden. Es ist eine Prüfung über den gewählten Stoff zu absolvieren. Die Note geht zu 30 % in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.

Vertiefungsbereich

Der Vertiefungsbereich beinhaltet die Wiederholung des gesamten Pflichtfachstoffes im Rahmen des Universitätsrepetitorium im siebten und achten Fachsemester, an das sich im neunten Fachsemester eine Phase des Selbststudiums zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung anschließt.

Bereich Berufsvorbereitung

Der Berufvorbereitungsbereich umfasst - über das Studium verteilt - die Absolvierung eines dreizehnwöchiges Pflichtpraktikum und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz.

Auslandsstudium

An über siebzig internationalen Partneruniversitäten kann ein ein- oder zweisemestriger Auslandsaufenthalt in das Studium integriert werden. An fünfzig dieser Universitäten ist zudem die teilweise oder komplette Absolvierung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung möglich.

Staatlichen Pflichtfachprüfung

Der staatliche Teil der ersten juristischen Prüfung im zehnten Fachsemester besteht aus sieben fünfstündigen Klausuren, davon 3 im Bürgerlichen Recht, und je 2 im Strafrecht und Öffentlichen Recht, sowie einem Aktenvortrag und einer mündliche Prüfung in den drei Rechtsgebieten. Die dabei erzielte Note geht zu 70 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.

Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)

In den Studiengang ist ein Bachelor of Laws (LL.B.) integriert. Er kann nach Erfüllungen der Voraussetzung gemäß § 17a der Studien- und Prüfungsordnung Studierenden am Fachbereich Rechtswissenschaft verliehen werden.

Abschluss: Erste Juristische Prüfung

Die erfolgreiche Absolvierung der ersten juristischen Prüfung eröffnet den Weg in die weitere juristische Ausbildung im Referendariat und der sich anschließenden zweiten juristischen Prüfung.

Abschluss: Diplom-Jurist/in

Absolventinnen und Absolventen der ersten juristischen Prüfung können sich den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist" verleihen lassen.

Rechtsvorschriften

Hier finden Sie neben der für den Studiengang zentralen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2015) weitere universitäre Ordnungen der FU Berlin und des Landes Berlin (RSPO, SfS, BerlHG, BerlHGZ), die einschlägigen Vorschriften des Landes Berlin und des Bundes zur Juristenausbildung (JAO, JAG, DRiG) sowie eine Übersicht über die aktuell zugelassenen Hilfsmitteln bei Klausuren.