In welcher Reihenfolge und bis wann sollten die Module absolviert werden?
Im Gegensatz zu vielen anderen sozialwissenschaftlichen Studiengängen wird Ihnen im Studiengang Rechtswissenschaft im Einführungsbereich, Aufbaubereich und Vertiefungsbereich ein festes Lehrprogramm in den Pflichtfächern vorgegeben, welches Sie zusammen mit Ihrer gesamten Studiengangskohorte besuchen sollen. Die Module der Hauptrechtsgebiete Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht bauen aufeinander auf und sind zwingend in der Reihenfolge zu belegen, die im Studienverlaufsplan und im Vorlesungsverzeichnis aufgezeigt wird.
Die Module des Wahlpflichtbereichs Berufsvorbereitung können dem Stundenplan hingegen frei hinzugefügt werden. Aber auch hier sind einige zeitliche Begrenzungen zu beachten.
Wenn Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsplanung dem Studienverlaufsplan folgen, werden Sie verschiedene Nachweispflichten und die Zugangsvoraussetzungen für die Prüfungen in den weiteren Studienabschnitten immer rechtzeitig erfüllen können. Dennoch stellt der Studienverlaufsplan kein verbindliches Schema dar, dem Sie zwingend folgen müssen. Wer seinen Studienverlauf freier einteilen möchte, sollte Folgendes beachten:
Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland
Für ein Auslandsstudium ab dem 5. Semester muss man sich im 3. Semester bewerben. Wer im 7. Semester ins Ausland gehen möchte, bewirbt sich im 5. Semester.
Ohne bestandene Zwischenprüfung ist kein Auslandsstudium möglich. Die Zwischenprüfung muss spätestens in dem Semester der Bewerbung vollständig absolviert worden sein. Für einige wenige Auslandsprogramme muss die Zwischenprüfung im Regelstudienverlauf (1. und 2. Semester) abgelegt worden sein.
Erhalt von BAföG
BAföG-Empfangende müssen dem BAföG-Amt in regelmäßigen Abständen, in der Regel ab dem Abschluss des vierten Semesters, ihren Leistungsstand nachweisen. Für die Entscheidung des BAfög-Amts in Bezug auf Ihre Weiterförderung ist es wesentlich, dass Sie sich im Regelstudienverlauf befinden!
Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung
Das Schwerpunktbereichsstudium ist für das 5. und 6. Semester vorgesehen. Die Anmeldung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt in der Regel im 5. Semester.
Für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung müssen die bestandene Zwischenprüfung und der Erwerb von Fremdsprachenfachkompetenz in Form eines (1) Moduls Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz nachgewiesen werden.
Aushändigung des Schwerpunktbereichszeugnisses
Das Schwerpunktbereichsstudium wird nach dem Regelstudienverlauf im 5. und 6. Semester absolviert.
Wer nach bestandener Schwerpunktbereichsprüfung nach dem Ende des 6. Semesters das Modul Thematische Vertiefung und/oder das dritte Modul aus den 15 Leistungspunkten Fremdsprachenfachkompetenz/Schlüsselqualifikation noch nicht absolviert hat, muss auf die Aushändigung des Schwerpunktbereichszeugnisses so lange warten, bis diese Module nachgeholt worden sind.
Antrag auf Verleihung des LL.B.-Abschlusses
Ihr Antrag auf Verleihung des Bachelorabschlusses wird positiv beschieden, wenn Sie die Module des Einführungsbereichs, des Aufbaubereichs, der Berufsvorbereitung und des Schwerpunktbereichsstudiums abgeschlossen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben.
Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Um sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) anmelden zu können, müssen Sie dem GJPA nachweisen, dass Sie mindestens zwei Jahre Rechtswissenschaft an einer bundesdeutschen Universität studiert haben und in den letzten beiden Semestern an einem juristischen Fachbereich einer Universität im Bundesland Berlin oder Brandenburg immatrikuliert waren.
Vom Prüfungsbüro benötigen Sie darüber hinaus eine Leistungsübersicht, aus der hervorgeht, dass Sie mindestens die Module des Einführungsbereichs und des Aufbaubereichs sowie ein (1) Modul Schlüsselqualifikation aus dem Bereich der Berufsvorbereitung erfolgreich absolviert haben. Weiterhin muss die 13-wöchige praktische Studienzeit (Praktikum) aus dem Bereich Berufsvorbereitung vollständig abgeleistet worden sein.
Die Module des Vertiefungsbereichs sollten vor der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ebenfalls in Campus Management belegt und absolviert worden sein. Das GJPA lässt jedoch auch Studierende zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu, die auf die Buchung der Module in Campus Management während der letzten drei Studiensemester verzichtet haben. Das Prüfungsbüro rät dennoch dazu, während der Examensvorbereitung in jedem Semester die nach dem Regelstudienverlauf vorgesehenen Module in Campus Management zu belegen, um 90 Leistungspunkte für die Examensvorbereitung zu erhalten und mit dem Studienabschluss auf insgesamt 300 Leistungspunkte zu gelangen. Dies könnte für ein Aufbaustudium im Ausland von Bedeutung sein.
Abweichend vom Regelstudienverlauf ist es theoretisch möglich, die staatliche Pflichtfachprüfung vor der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abzulegen. Das Prüfungsbüro rät jedoch nicht zu dieser Variante. Denn wenn man sich nach bestandenem Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung anmelden will, muss man beim GJPA das Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung vorlegen. Ist dieses nicht vorhanden und kann die Schwerpunktbereichsprüfung nicht innerhalb der kurzen Frist von einem Jahr absolviert werden (was der Regelfall ist), ist keine Notenverbesserung möglich.
Wer die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegt, dessen letztmögliches Semester für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung ist das 10. Semester.
Weitere Voraussetzungen für die Verlängerung der Meldefrist für den Freiversuch sind in § 13 Abs. 2 JAO geregelt.
Weitere Bewerbungen
Für Bewerbungen um Stipendien, um die Teilnahme an einem Moot Court oder um eine Stelle als studentische Hilfskraft ist die Zwischenprüfung meist nicht mehr erforderlich. Allerdings werden Sie dafür immer eine aktuelle Leistungsübersicht einreichen müssen, aus der Ihr Leistungsstand hervorgeht. Wenn Sie damit nachweisen können, dass Sie alle Prüfungen zügig, wie im Regelstudienverlauf vorgesehen, erbracht haben, werden Sie Ihre Auswahlchancen erheblich verbessern.