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Organisatorische Schritte während des Auslandsaufenthalts

Der International Student Desk an der Università Commerciale Luigi Bocconi in Mailand während der Orientierungstage

Der International Student Desk an der Università Commerciale Luigi Bocconi in Mailand während der Orientierungstage
Bildquelle: Jargal Hazem

Auch wenn Sie Ihre Zeit im Ausland in allen Zügen genießen und Berlin weit weg zu sein scheint, müssen Sie sich um die folgenden administrativen Dinge kümmern, die für Ihre Studienorganisation und für den Erasmus-Mobilitätszuschuss von Bedeutung sind:

Nach der Ankunft am Auslandsstudienort und während des ersten Auslandssemesters

  • evtl. Bekanntgabe von Änderungen in der Kurswahl mit dem zweiten Abschnitt des Learning Agreement-Formulars
    (Die Verpflichtung zur Abgabe eines Learning Agreements an der FU betrifft nur Erasmus-Studierende und Themis-Studierende, die ihr Auslandssemester an einer europäischen Partneruniversität verbringen. Studierende im Swiss-European Mobility Programme werden von der Gastuniversität aufgefordert, ein Learning Agreement einzureichen.)
  • Kontrolle von Prüfungsanmeldungen in Campus Management, für die Sie an der FU Berlin automatisch vorgemerkt sind, wenn Sie im vorigen Semester einen Prüfungsversuch nicht bestanden haben
  • evtl. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der FU in Campus Management
    Bitte keine Anmeldung für die Module an der FU, die Sie sich aus dem Ausland anrechnen lassen werden!
  • evtl. Verlängerung des Auslandsaufenthalts um ein Semester
  • Themis-Studierende und CTLS-Studierende, die die Schwerpunktbereichsabschlussklausur durch Teile ihres Auslandsstudiums ersetzen:
    Beantragung der Prüfungsbereitschaftsbescheinigung für die Studienabschlussarbeit im gewünschten Unterschwerpunkt beim Prüfungsausschuss in der ersten Oktoberhälfte (Informationen dazu werden rechtzeitig vom Internationalen Büro versendet)
    Anmeldung zur Studienabschlussarbeit in der ersten Dezemberhälfte per e-mail mit dem entsprechenden Formblatt im Prüfungsbüro pruefb@zedat.fu-berlin.de

Zum Semesterwechsel bei einem einjährigen Aufenthalt

Vor der Abreise

Aus dem Ausland mitzubringende Dokumente und Bescheinigungen:

  • Erasmus-Confirmation (Studienzeitbescheinigung)
    (Die Abgabe dieses Dokuments an der FU ist nur verpflichtend für Erasmus-Studierende und für Themis-Studierende, die ihr Auslandssemester an einer europäischen Partneruniversität verbringen. Studierende im Swiss-European Mobility Programme müssen die Erasmus-Studienzeitbescheinigung nur dann an der FU einreichen, wenn der Studienzeitraum an der Gasthochschule aus dem Zeugnis nicht hervorgeht.)
  • Transcript of Records  (Zeugnis)
  • evtl. zusätzliche Bescheinigungen, die für die Anerkennung der auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen benötigt werden (siehe Antragsformulare im Download-Bereich der Webseite "Anerkennungsverfahren")

Das Learning Agreement, die Erasmus-Confirmation und das Transcript of Records sind äußerst wichtig für die Abrechnung des Erasmus-Mobilitätszuschusses. Gehen diese Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig beim zentralen Erasmus-Team der Freien Universität Berlin ein, kann dies zur Folge haben, dass die zweite Rate des Erasmus-Mobilitätszuschusses nicht gezahlt und/oder die erste Rate gar zurückgefordert wird. Die Dokumente müssen auch von den Studierenden eingereicht werden, die lediglich den Erasmus-Studienplatz, nicht aber den Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten haben.