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Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen am Fachbereich Rechtswissenschaft

Boltzmannstraße 3 im Frühling

Boltzmannstraße 3 im Frühling
Bildquelle: Grit Rother

Verfahren für die vollständige Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt:

  • Beantragung der Anerkennung durch den Studierenden bzw. die Studierende mit dem entsprechenden Formular und allen weiteren Unterlagen (Nachweisen) bis zum 31. August des Auslandsstudienjahres im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
    Das Formblatt mit näheren Hinweisen finden Sie im Download-Bereich dieser Webseite.
    Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge bitten wir um eine frühzeitige Antragstellung, direkt nach der Beendigung des Auslandsstudiums.
    Sollte es Ihnen unverschuldet nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten (z.B. weil die Gastuniversität Ihr Zeugnis noch nicht ausgestellt hat), kann die Frist auf Anfrage verlängert werden.
  • Errechnung der potentiellen Schwerpunktbereichsnote durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Mitteilung der potentiellen Schwerpunktbereichsnote per e-mail an den Studenten bzw. die Studentin mit der Bitte um Mitteilung, ob an dem Antrag auf Anerkennung festgehalten wird
  • bei Entscheidung für die Anerkennung: Erstellung des Anerkennungsbescheids im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Abholung des Anerkennungsbescheids und der eingereichten Unterlagen durch den Studierenden bzw. die Studierende im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Erstellung des Schwerpunktbereichszeugnisses im Prüfungsbüro am Fachbereich Rechtswissenschaft und Aushändigung, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen (Absolvierung von 15 LP im Bereich der Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenfachkompetenzen sowie erfolgreicher Abschluss des Moduls Thematische Vertiefung)
  • bei Entscheidung gegen die Anerkennung: Absolvierung des Schwerpunktbereichsstudiums an der Freien Universität Berlin
    Die nicht vollzogene Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums im Ausland gilt nicht als erfolgloser Prüfungsversuch.


Verfahren für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Themis- oder im CTLS-Programm als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung:

  • Beantragung der Anerkennung durch den Studierenden bzw. die Studierende mit dem entsprechenden Formular und allen weiteren Unterlagen (Nachweisen) bis zum 31. März des Auslandssemesters im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
    Das Formblatt mit näheren Hinweisen finden Sie im Download-Bereich dieser Webseite.
  • Errechnung der potentiellen Note der Abschlussklausur im Schwerpunktbereich durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Mitteilung der potentiellen Klausurnote per e-mail an den Studenten bzw. die Studentin mit der Bitte um Rückmeldung, ob an dem Antrag auf Anerkennung festgehalten wird
  • bei Entscheidung für die Anerkennung: Erstellung des Anerkennungsbescheids im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Abholung des Anerkennungsbescheids und der eingereichten Unterlagen durch den Studierenden bzw. die Studierende im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Erstellung des Schwerpunktbereichszeugnisses im Prüfungsbüro am Fachbereich Rechtswissenschaft nach erfolgreicher Absolvierung des Prüfungscolloquiums zur Verteidigung der Studienabschlussarbeit
  • Aushändigung des Schwerpunktbereichszeugnisses durch das Prüfungsbüro, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen (Absolvierung von 15 LP im Bereich der Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenfachkompetenzen sowie erfolgreicher Abschluss des Moduls Thematische Vertiefung)
  • bei Entscheidung gegen die Anerkennung: Absolvierung der Schwerpunktbereichsklausur an der Freien Universität Berlin
    Die nicht vollzogene Anerkennung der Schwerpunktbereichsklausur im Ausland gilt nicht als erfolgloser Prüfungsversuch.

Verfahren für die Anerkennung von Einzelmodulen:

  • Einreichung eines Antrags auf Anerkennung durch den Studierenden bzw. durch die Studierende im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
    Das Formblatt mit näheren Hinweisen finden Sie im Download-Bereich dieser Webseite.
  • Dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden, solange die entsprechenden Module noch nicht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin erfolgreich absolviert wurden.
  • Erstellung eines Anerkennungsbescheids im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Abholung des Anerkennungsbescheids und der eingereichten Unterlagen durch den Studierenden bzw. die Studierende im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Erfassung der anerkennten Module in Campus Management durch das Prüfungsbüro am Fachbereich Rechtswissenschaft