Doppelabschlussprogramm (erste juristische Prüfung & LL.M.) mit dem Hastings College of the Law der University of California
Mit dem Doppelabschlussprogramm des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und der University of California Hastings College of the Law können Studierende der Rechtswissenschaft, die an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind, durch einen einjährigen Auslandsaufenthalt den LL.M.-Grad des Hastings College
- entweder nach einem dreijährigen Studium der Rechtswissenschaft gleichzeitig mit dem Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.)
- oder nach viereinhalb Jahren Studium gleichzeitig mit dem Bestehen der ersten juristischen Prüfung
erwerben.
Anzahl der Studienplätze:
bis zu 4 für ein ganzes akademisches Jahr
Semesterzeiten
fall term: Anfang/Mitte August bis Mitte Dezember
spring term: Anfang Januar bis Anfang Mai
Bewerbungsfrist: 1. Dezember
1. und 2. Studienjahr:
- Absolvierung der ersten beiden Studienjahre am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
- Bewerbung für das Doppelabschlussprogramm im dritten Semester
3. Studienjahr:
- Austauschjahr am Hastings College of the Law
- Absolvierung der LL.M.-Kurse, die gleichzeitig an der Freien Universität Berlin als Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt werden
zwischen dem 3. und dem 4. Studienjahr:
- Antrag auf Verleihung des Bachelor of Laws (LL.B.) an der Freien Universität Berlin
- Verleihung des LL.M.-Grades der University of California Hastings Colleges of the Law
4. Studienjahr:
- Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung (Repetitorium)
5. Studienjahr (9. Semester):
- Ablegung des staatlichen Teils der ersten juristischen Prüfung (Freiversuch)
- Verleihung des LL.M.-Grades der University of California Hastings College of the Law (sofern nicht bereits mit dem Erwerb des LL.B.-Abschlusses beantragt)
Den Programmteilnehmerinnen und -teilnehmern stehen voraussichtlich die folgenden LL.M.-Programme und Schwerpunktbereiche zur Auswahl:
- International Business and Trade → Schwerpunktbereich 3
- Criminal Law → Schwerpunktbereich 5
- International Law and Human Rights → Schwerpunktbereich 7 mit den Unterschwerpunkten Rechtsvergleichung und Völkerrecht
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann nicht garantieren, dass jedes dieser LL.M.-Programme und damit jeder dieser Schwerpunktbereiche in jedem akademischen Jahr am Hastings College of the Law angeboten werden wird.
Pflichtkurse für LL.M.-Studierende am Hastings College of the Law:
- Introduction to Law for Masters Students (fall term)
- Legal Research & Writing for Masters Students (fall term)
- einer der folgenden grundlegenden Jura-Kurse: Contracts, Torts, Criminal Law, Property, Constitutional Law, Civil Procedure, Constitutional Law II, Civil Procedure II
Neben den Leistungen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums an der FU Berlin können im Ausland die beiden Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung erworben werden.
Im Rahmen der LL.M.-Programme müssen 24 Hastings-credits (ca. 4 - 5 Kurse pro Semester) belegt werden. Von diesen 24 Hastings-credits werden 16 Hastings-credits (ca. 3 - 4 Kurse pro Semester) als Äquivalent zu 40 Leistungspunkten für den Schwerpunktbereich angerechnet. 1 Hastings-credit entspricht demzufolge 2,5 Leistungspunkten.
Für die Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung gelten dieselben Regeln wie für die Anerkennung eines zweisemestrigen Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung an anderen Partneruniversitäten.
Bitte beachten Sie auch die Häufig gestellten Fragen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung.
Für die Umrechnung der (nicht den US-amerikanischen Letter Grades entsprechenden) Noten der University of California Hastings School of Law hat der Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 die folgende Konvertierungstabelle beschlossen:
Note an der UC Hastings | informatorisch: Äquivalenz- bescheinigung der UC Hastings |
Juristische Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSkV * |
E (Excellent) | A+ to A | 15,06 |
VG (Very Good) |
A- to B+ | 11,55 |
G (Good) | B to B- | 6,49 |
P (Passing) | C+ to D | 4,75 |
NP (Not Passing) | F | nicht bestanden |
Die oben abgebildeten Tabellen gelten für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)
Bewerbungsverfahren: Das Bewerbungsverfahren für das Doppelabschlussprogramm ist identisch mit dem Bewerbungsverfahren für reguläre Auslandsstudienaufenthalte.
Besondere Anforderungen: Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Anforderungen und Dokumenten gelten für das Doppelabschlussprogramm die folgenden zusätzlichen besonderen Voraussetzungen:
- erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung (bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung)
- überdurchschnittliche Studienleistungen (Der Notendurchschnitt sollte mindestens im Bereich von 9 Punkten liegen.)
- sehr gute englische Sprachkenntnisse, nachgewiesen durch den TOEFL (mindestens 90 Punkte) oder den IELTS (Gesamtbewertung: mindestens 7.0). Sollte nur ein Cambridge Certificate vorliegen, muss Rücksprache mit der Gastuniversität gehalten werden. Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- ein englischsprachiges Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin oder eines Ausbilders bzw. einer Ausbilderin eines juristischen Praktikums
- interkulturelle Kompetenz
- ausgewiesenes Interesse am Rechtskreis des Common Law
Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal an der University of California Hastings College of the Law eingereicht werden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf sollten daher so verfasst sein, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Internationalen Büros, die sich unter Umständen nicht im deutschen Schul- und Studiensystem auskennen, problemlos nachvollzogen werden können.
Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die University of California Hastings College of the Law von allen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten eine application form.
Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an das Hastings College of the Law befreit.
Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die University of California Hastings College of the Law.
Studiengebührenteilerlass am Hastings College of the Law
Der Studiengebührenerlass für das LL.M.-Programm am Hastings College of the Law beträgt 75 % der regulären tuition (LL.M. fee). Das heißt, dass von der FU nominierte und vom Hastings College aufgenommene Studierende nur 25 % der LL.M.-Studiengebühren zahlen müssen.
Externe Stipendienfinanzierung
Ausgewählte Studierende können sich für ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben. Dieses umfasst eine Teilstipendienrate von 400 EUR pro Monat und/oder eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe von 1.300 EUR.
Weitere Kosten
Eine Übersicht über weitere Gebühren und Lebenshaltungskosten erhalten Sie im LL.M. Fact Sheet der University of California Hastings am unteren Ende dieser Webseite unter "Links zum Thema".