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Kann eine Ausschlussfrist neu beginnen?




Der Neubeginn einer Ausschlussfrist (vorheriges Kapitel) kommt grundsätzlich nicht in Betracht, es sei denn, Abweichendes ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Diese strenge Handhabung gebietet der Zweck von Ausschlussfristen für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Keine Bedenken bestehen hingegen bei vertraglichen Ausschlussfristen, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit die Möglichkeit des Neubeginns vorsehen.