II. 1. Voraussetzungen
- Genügt für § 138 I BGB auch ein einseitiger Sittenverstoß?
- Können die Parteien ein zunächst wegen Sittenwidrigkeit nichtiges Rechtsgeschäft, das inzwischen als unbedenklich angesehen wird, retten?
- Wann ist ein Rechtsgeschäft nach § 138 I BGB nichtig?
- Was verstößt objektiv gegen die guten Sitten?
- Welche Fallgruppen hat die Rechtsprechung zur Ausfüllung der Generalklausel des § 138 I BGB entwickelt?
- Welcher Zeitpunkt ist für die Frage eines Sittenverstoßes maßgeblich?