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Welcher Zeitpunkt ist für die Frage eines Sittenverstoßes maßgeblich?




Soweit das Rechtsgeschäft sofort abgewickelt wird, ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich. Ändert sich die Moralauffassung bis zum Eintritt des rechtlichen Erfolges, so ist dessen Zeitpunkt entscheidend, da für die Nichtigkeit nicht allein die verwerfliche Einstellung der Beteiligten ausreicht, sondern zudem ein sittenwidriger Erfolg eintreten muss. Auch beim Testament ist nach h.M. auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen.