Ich bin schon an meinem Auslandsstudienort angekommen und habe gerade festgestellt, dass ich vergessen habe, mich an der FU beurlauben zu lassen. Kann man das noch nachholen und was passiert, wenn man während des Auslandsstudiums nicht beurlaubt ist?
Ein Antrag auf Beurlaubung kann innerhalb einer Frist von bis zu sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Freien Universität Berlin bei der Studierendenverwaltung gestellt werden.
Falls Sie diese Frist versäumt haben, hat das die folgenden Auswirkungen in Wechselwirkung mit anderen administrativen Angelegenheiten:
- Bei BAföG-Empfängern kann es dazu führen, dass die Förderhöchstdauer, die sich an der Anzahl der Fachsemester orientiert, früher erreicht wird.
- Sie werden früher zur Studienverlaufsberatung gebeten. Es handelt sich dabei um einen Fragebogen, der im 11. Fachsemester verschickt wird und um eine Beratung beim Prodekan für Lehre, zu der Sie im 13. Fachsemester eingeladen werden.
- Auf die Verlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung hat es keinen Einfluss, d.h. die Meldefristverlängerung kann auch ohne Beurlaubung gewährt werden, sofern die zusätzlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO erbracht wurden.
Hinweis an Bezieher eines Studien- oder Bildungskredits: Einige Kreditgeber schließen Beurlaubungen, die nicht auf Krankheit beruhen, im Rahmen ihrer Vertragskonditionen aus. Ist dies der Fall, sollten Austauschstudierende ausnahmsweise kein Urlaubssemester beantragen.