Ich bin schon an meinem Auslandsstudienort angekommen und habe gerade festgestellt, dass ich vergessen habe, mich an der FU beurlauben zu lassen. Kann man das noch nachholen und was passiert, wenn man während des Auslandsstudiums nicht beurlaubt ist?
Ein Antrag auf Beurlaubung kann innerhalb einer Frist von bis zu sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Freien Universität Berlin bei der Studierendenverwaltung gestellt werden.
Das Antragsverfahren sowie die Vor- und Nachteile einer Beurlaubung werden auf der Webseite Beurlaubung im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium beschrieben.