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Abgabe des Learning Agreements

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Bildquelle: EU Kommission

Diese Hinweise gelten nur noch für Studierende, die sich bis zum akademischen Jahr 2020/21 im Ausland befinden. Austauschstudierende ab dem Jahr 2021/22 müssen ein Online Learning Agreement erstellen.

Das Learning Agreement ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Erasmus-Programms zur Anerkennung auswärtig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen.

Es stellt eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen der/dem Studierenden, der Heimatuniversität und der Gasthochschule dar. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator der Gastuniversität bestätigt auf dem Dokument, dass die/der Studierende die gewählten Kurse belegen kann. Die Heimathochschule bringt durch ihre Bestätigung zum Ausdruck, dass das im Learning Agreement aufgeführte Studienprogramm den Erfordernissen der Studienvorschriften entspricht und die Kurse angerechnet werden können.

Die Abgabe eines gültigen Learning Agreements ist eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung des Erasmus-Mobilitätsstipendiums!

Wer muss ein Learning Agreement einreichen?

Die Abgabe eines Learning Agreements auf dem FU-Formular (vor und während des Auslandsaufenthalts) ist für Erasmus-Studierende verpflichtend sowie für Themis-Studierende an den europäischen Partneruniversitäten.

Studierende des Swiss-European Mobility Programmes werden von den Gastuniversitäten aufgefordert, das Learning Agreement auf dem Formular der jeweiligen Gastuniversität einzureichen. Sie müssen nicht zusätzlich ein Learning Agreement auf dem FU-Formular abgeben.

Wo finden Sie das Formular für das Learning Agreement?

  • im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema"

Was müssen Sie in das Learning Agreement eintragen?

  • Bitte informieren Sie sich in dem Dokument "Ausfüllhinweise" im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".
Vor dem Auslandsaufenthalt

Relevante Seiten: 1 bis 3

Wann ist das Learning Agreement am Fachbereich Rechtswissenschaft einzureichen?

  • Studienbeginn im Wintersemester: bis 15. Juni
  • Studienbeginn im Sommersemester: bis 15. November

Wie ist das Learning Agreement abzugeben?

  • Das von Ihnen am PC ausgefüllte Formular ist als Word-Dokument (*.docx) an jurallp@zedat.fu-berlin.de zu senden.
  • In diesem Stadium unterzeichnen Sie das Formular bitte noch nicht!
  • Bitte geben Sie bei der Übersendung des Learning Agreements in der e-mail an, welche Studienleistungen Sie sich aus dem Ausland anrechnen lassen möchten. Eine Übersicht über die Anerkennungsmöglichkeiten finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".

Kurswahlgenehmigung durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin

  • Das Auslandsteam des Fachbereichs überprüft nun Ihre Kurswahl sowie die von Ihnen angegebenen Anerkennungswünsche.
  • Das Auslandsteam notiert alle anrechenbaren Leistungen in Tabelle B auf Seite 2 und unterzeichnet das Formular.
  • Sie erhalten das vom Internationalen Büro untererzeichnete Dokument per e-mail zurück.
  • Bitte unterzeichnen Sie das Learning Agreement nun Ihrerseits und übersenden Sie es an Ihre Gastuniversität. Sie können das Dokument per Post, per Fax oder per e-mail (gescannt als pdf-Dokument) versenden. Bitten Sie Ihre Gastuniversität um dessen Rücksendung an Sie bis spätestens 30. August bei einem Studienbeginn im Wintersemester bzw. bis zum 14. Januar bei einem Studienbeginn im Sommersemester.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Dokument rechtzeitig von Ihrer Gastuniversität zurückerhalten und erinnern Sie Ihre Gastuniversität ggf. an die Rücksendung.
  • Nach der Rücksendung des nunmehr dreiseitig unterzeichneten Formulars durch die Gastuniversität müssen Sie das vervollständigte Dokument per e-mail (pdf-Dokument) senden an:
    jurallp@zedat.fu-berlin.de (Internationales Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft) und outgoing-erasmus@fu-berlin.de (Büro für Internationale Studierendenmobilität der FU Berlin, zentrales Erasmus-Team)
    Frist: 31. August bei einem Studienbeginn im Wintersemester bzw. 15. Januar bei einem Studienbeginn im Sommersemester
Während des Auslandsaufenthalts

Relevante Seiten: 4 und 5

Wo finden Sie das Word-Formular für das Learning Agreement?

  • auf dieser Webseite ganz unten unter "Links zum Thema"
  • Bitte wählen Sie auf der folgenden Webseite des zentralen Erasmus-Teams der FU die Version "Learning Agreement bis 2020/21".

Wann sollen Änderungen der Kurswahl bekannt gegeben werden?

  • bis spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Gastuniversität

Wie gibt man die Änderungen der Kurswahl bekannt?

  • Änderungen werden auf Seite 4 des Learning Agreements (Abschnitt "I. Exceptional Changes to Table A") eingetragen. Bitte orientieren Sie sich dabei an den Ausfüllhinweisen und an dem Muster Learning Agreement im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".
  • Danach unterzeichnen Sie bitte das Formular.
  • Im Anschluss daran lassen Sie die Änderungen von Ihrem Koordinator bzw. Ihrer Koordinatorin an der Gasthochschule genehmigen.
  • Senden Sie dann die Änderungsseite(n) des Formulars gescannt als pdf-Dokument an: jurallp@zedat.fu-berlin.de
  • Wenn sich Änderungen in Ihren Anerkennungswünschen ergeben oder wenn sich die Änderung Ihres Kursprogramms auf die bereits zuvor bestätigten Anerkennungsmöglichkeiten auswirkt, teilen Sie uns dies bitte in dem e-mail-Anschreiben mit, wenn Sie uns das geänderte Learning Agreement übersenden.
  • Das Auslandsteam am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin genehmigt die Änderungen, vermerkt Änderungen in den Anerkennungsmöglichkeiten und zeichnet das Formular gegen.
  • Sie erhalten von uns eine Kopie per e-mail.
  • Eine weitere Kopie versenden wir an das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin.

Wie werden die Prüfungsergebnisse an der Gasthochschule bescheinigt?

  • In der Regel erhalten alle Austauschstudierenden von der Gasthochschule ein Zeugnis (Transcript of Records).
  • Nur wenn Sie kein Transcript von Ihrer Gastuniversität erhalten, tragen Sie vor Ihrer Abreise bitte Ihre Prüfungsergebnisse (bestandene und nicht bestandene Kurse) auf Seite 5 des Learning Agreements (Tabelle E) ein und lassen Sie die Tabelle an der Gasthochschule gegenzeichnen.
  • Wird Ihnen ein Transcript von der Gasthochschule ausgestellt, lassen Sie die Tabelle E des Learning Agreements bitte frei.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland

Relevante Seite: 5

Dieser Abschnitt (Tabellen E und F) werden ersetzt durch

Daher müssen Sie diesen Abschnitt des Learning Agreements nicht ausfüllen und nicht abgeben.