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Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements - Step by Step

Diese Hinweise gelten nur noch für Studierende, die sich bis zum akademischen Jahr 2020/21 im Ausland befinden. Austauschstudierende ab dem Jahr 2021/22 müssen ein Online Learning Agreement erstellen.

Vorbereitung: Bitte lesen Sie sich zunächst die Häufig gestellten Fragen zur Kurswahl und zum Learning Agreement sowie die Hinweise zur Anerkennung auswärtig erbrachter Studienleistungen durch. Diese Informationen finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

Seite 1 – Abschnitt „The Student“:

  • Study cycle:
    Wenn Sie Ihr Auslandssemester oder Auslandsjahr im 3. Studienjahr absolvieren, wählen Sie bitte "Undergraduate" (ohne BA).
    Wenn Sie Ihr Auslandssemester oder Auslandsjahr im 4. oder höheren Studienjahr absolvieren, tragen Sie dort bitte "Undergraduate / MA level" ein.
    Wenn Sie Promotionsstudierende/r sind, wählen Sie bitte "Doctorate/Promotion".
    Bitte löschen Sie alle anderen Angaben aus diesem Feld.
  • Subject area code: "Law – 042"
  • Academic year: zum Beispiel "2020/2021"
    Auch wenn Sie nur im Sommersemester 2021 ins Ausland gehen, geben Sie hier bitte das vollständige akademische Jahr "2020/2021" an.

 

Seite 1 – Abschnitt „The Sending Institution“:

Zur Info: Frau Erthner ist die Betreuerin der outgoing students im zentralen Büro für Internationale Studierendenmobilität der Freien Universität Berlin und zuständig für die Vergabe des Mobilitätszuschusses.

 

Seite 1 – Abschnitt „ The Receiving Institution“:

  • Den Erasmus-Code Ihrer Gastuniversität entnehmen Sie bitte unseren Internetseiten. Sie finden ihn auf der Seite Partneruniversitäten, wenn Sie Ihre Gasthochschule anklicken.
  • Als Kontaktperson kann an dieser Stelle eine der folgenden Personen angegeben werden:
    - entweder die Betreuerin oder der Betreuer aller Gaststudierenden im zentralen Internationalen Büro der Gastuniversität
    - oder der Betreuer bzw. die Betreuerin der Gaststudierenden im Internationalen Büro des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Gastuniversität
    - oder der Erasmus-Fachbereichskoordinator bzw. die Erasmus-Fachbereichskoordinatorin (Erasmus Departmental Coordinator) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Gastuniversität.
    Die Kontaktdaten ennehmen Sie bitte der Infomail, die Sie von Ihrer zukünftigen Gastuniversität erhalten haben, oder recherchieren Sie auf den Internetseiten.

 

Seite 1 - Abschnitt "Language competence of the student"

  • Diese Angabe bezieht sich auf die Unterrichtssprache an der Gastuniversität.
  • Bitte tragen Sie Ihre Selbsteinschätzung ein. Das Auslandsteam vom Fachbereich Rechtswissenschaft behält sich vor, diese Angabe zu ändern, sollte sie von den dokumentierten Sprachfähigkeiten abweichen.

 

Achtung! Je nachdem, wie umfangreich die Informationen sind, die Sie auf Seite 1 eingetragen haben, können sich die nachfolgenden Punkte um jeweils eine Seite verschieben.

 

Seite 2 – "Planned period of the mobility":

  • Bitte tragen Sie den Zeitraum Ihres Auslandsstudiums ein, bspw. "09/2020 bis 06/2021" für den Zeitraum September 2020 bis Juni 2021.
  • Beginn: erster Vorlesungstag oder erster Orientierungstag oder erster Tag eines landeskundlich-kulturellen Vorbereitungskurses bzw. Sprachkurses
  • Ende: letzter Vorlesungs- oder Prüfungstag

 

Seite 2 – Tabelle A: "Study programme at the receiving institution":

  • Die häufig gestellten Fragen zur Kurswahl finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".
  • Sollten die vorhandenen Zeilen nicht ausreichen, können Sie weitere einfügen.
  • Wenn Sie Lehrveranstaltungen in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch oder Russisch besuchen, schreiben Sie bitte die deutsche Übersetzung der Kurstitel in Klammern dahinter.
  • Bitte vergessen Sie nicht den Link zur Internet-Darstellung des Lehrprogramms an Ihrer Gastfakultät.

 

Seite 2 – Tabelle B: "Recognition at the sending institution":

  • Diese Tabelle lassen Sie frei.
  • Sie wird vom Auslandsteam des Fachbereichs Rechtswissenschaft nach der Überprüfung Ihrer Kurswahl und eventueller Anerkennungsmöglichkeiten ausgefüllt.
  • Bitte teilen Sie uns daher bei der Übersendung Ihres Learning Agreements per e-mail mit, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen Sie sich anrechnen lassen möchten. Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".

 

Seite 2 - Abschnitt "Wenn die/der Studierende einige Ausbildungskomponenten nicht erfolgreich abschließt, gelten die folgenden Regelungen":

  • Bitte freilassen.
  • Dieser Punkt wird vom Auslandsteam des Fachbereichs Rechtswissenschaft ausgefüllt.

 

Achtung! Je nachdem, wie viele Spalten Sie für Ihre Kurswahl ergänzen mussten, können sich die weiteren Punkte um eine Seite verschieben.

 

Seite 3 – Abschnitt „Responsible person at the sending institution (Freie Universität Berlin)"

Bitte tragen Sie dort den Namen Ihres Programmkoordinators ein:

  • Name:
    Erasmus-Studierende: "Dr. Andreas Fijal"
    Themis-Studierende: "Professor Dr. Christian Armbrüster"
  • Faculty/Department: "Law"
  • E-Mail: jurallp@zedat.fu-berlin.de

 

Seite 3 – Abschnitt „Responsible person at the receiving institution"

  • Hier muss die Person am Fachbereich Reichtswissenschaft der Gastuniversität angegeben werden, die das Learning Agreement unterzeichnet. Es sollte sich entweder um den Erasmus-Fachbereichskoordinator bzw.. die Erasmus-Fachbereichskoordinatorin (Erasmus Departmental Coordinator) oder um einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Internationalen Büros am Fachbereich Rechtswissenschaft handeln.
  • Die Kontaktdaten Ihres jeweiligen Ansprechpartners bzw. Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort entnehmen Sie bitte entweder der Informationsmail, die Sie von Ihrer Gastuniversität erhalten haben, oder recherchieren Sie auf deren Internetseiten.

 

Fertig! Wie geht es nun weiter?

Hinweise, wann, wo und in welcher Form Sie die Unterschriften einholen und das Formular einreichen bzw. weiterleiten müssen, finden Sie auf der Webseite "Abgabe des Learning Agreements" im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".

 

Achtung! Je nachdem, wie viele Spalten Sie für Ihre Kurswahl ergänzen mussten, können sich die weiteren Punkte um eine Seite verschieben.

 

Zu Beginn des Auslandsaufenthalts

Seite 4 – Abschnitt “Exceptional changes”

  • Diese Seite nutzen Sie erst und nur dann, wenn Sie Änderungen in Ihrer Kurswahl vornehmen wollen oder müssen.
  • Frist für die Mitteilung von Änderungen mit Hilfe des Learning Agreements: vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gastuniversität (Achtung! Die Frist zur Vornahme von Änderungen an der Gastuniversität könnte früher ablaufen.)
  • Sie können auch nach Beginn des Sommersemesters an der Gastuniversität noch einmal Änderungen mit diesem Formularabschnitt innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters an der Gasthochschule vornehmen.

 

Seite 4 – Tabelle C „Exceptional changes to Table A“

  • Hier werden alle Kurse aufgeführt, die gestrichen und hinzugefügt werden.
  • Kurse, die Sie ursprünglich bereits gewählt hatten und die bestehen bleiben sollen, werden auf dieser Seite nicht aufgeführt, es sei denn, die Anzahl der ECTS-credits hat sich geändert.
  • Wenn sich die Anzahl der ECTS-credits von bereits gewählten Kursen geändert hat, führen Sie den Kurs noch einmal auf, kreuzen Sie weder "added" noch "deleted" an und tragen Sie die neue Anzahl von ECTS-credits ein.
  • Sollten die vorhandenen Zeilen nicht ausreichen, können Sie weitere einfügen.
  • Hinweise zu den Änderungsgründen finden Sie in den Endnoten.
  • Geben Sie bei den gestrichenen Kursen die Anzahl der ECTS-credits bitte als negative Zahl an (z.B. -6). Die Anzahl der ECTS-credits der hinzugefügten Kurse wird als positive Zahl angegeben (z.B. 8). Bei "Total" errechnen Sie bitte die Differenz der Gesamtcreditanzahl zur Tabelle A, d.h. -6 + 8 = 2.

 

Seite 4 – Tabelle D:

  • Diese Tabelle lassen Sie frei.
  • Sie wird vom Auslandsteam des Fachbereichs Rechtswissenschaft nach der Überprüfung Ihrer geänderten Kurswahl und eventueller Anerkennungsmöglichkeiten ausgefüllt.
  • Bitte teilen Sie uns daher bei der Übersendung Ihres geänderten Learning Agreements mit, welche Studienleistungen Sie sich anrechnen lassen möchten. Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".


Fertig! Wie geht es nun weiter?

Hinweise, wann, wo und in welcher Form Sie die Unterschriften einholen und das Formular einreichen bzw. weiterleiten müssen, finden Sie auf der Webseite "Abgabe des Learning Agreements" im unteren Bereich dieser Webseite unter "Links zum Thema".


Achtung! Je nachdem, wie viele Spalten Sie für Ihre Kurswahl ergänzen mussten, können sich die weiteren Punkte um eine Seite verschieben.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

Seite 5 – Tabelle E: "Transcript of Records at the receiving institution"

  • Diese Tabelle müssen Sie nicht ausfüllen. Sie wird durch das Transcript of Records ersetzt.

Seite 5 – Zeile „Start and end dates of the study period“ (unter "Tabelle E")

  • Studierende der Freien Universität Berlin müssen den Studienzeitraum auf diesem Formular nicht ausfüllen lassen, sondern nutzen dafür das Formular "Erasmus Confirmation"

Seite 5 – Tabelle F: "Anerkannte Leistungen an der Freien Universität Berlin"

  • Diese Tabelle wird vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin nicht genutzt. Stattdessen senden wir automatisch eine Kopie Ihres Anerkennungsbescheids an das zentrale Erasmus-Team der FU Berlin.