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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Diego Portales fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • einen am Fachbereich angebotenen Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Spanisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs mindestens auf Niveau B 1 (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest mindestens auf dem Niveau B 1
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schulaufenthalt (Oberstufe) von einem Jahr im spanischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Spanisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer spanischsprachigen Universität

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universidad Diego Portales die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e wissenschaftliche/r Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Modul Schlüsselqualifikation
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e wissenschaftliche/r Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Schlüsselqualifikation
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e wissenschaftliche/r Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e wissenschaftliche/r Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle chilenischen Partneruniversitäten gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung Chile

verfügbar ist.