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Umrechnung von chilenischen Noten in die juristische Punkteskala bei im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Für die chilenischen Partneruniversitäten gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

Chilenische Note

Juristische Punkte
an der Freien Universität Berlin
gem. JurPrNotSkV *

7,0  18,00
6,9  17,35
6,8  16,70
6,7  16,05
6,6  15,40
6,5  14,76
6,4  14,14
6,3  13,52
6,2  12,90
6,1  12,29
6,0  11,70
5,9  11,18
5,8  10,69
5,7  10,21
5,6  9,72
5,5  9,27
5,4  8,87
5,3  8,46
5,2  8,06
5,1  7,65
5,0  7,26
4,9  6,90
4,8  6,56
4,7  6,22
4,6  5,88
4,5  5,55
4,4  5,24
4,3  4,93
4,2  4,62
4,1  4,31
4,0  4,00
weniger als 4,0  0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV * Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)