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Auslandssemester an der University of Miami School of Law

Campus der University of Miami

Campus der University of Miami
Bildquelle: Daniel Schwiete

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann für jedes Wintersemester (Anfang/Mitte August bis Mitte Dezember) zwei  Studierende zum Studium an der University of Miami School of Law im Übersee-Programm nominieren.  

Zielgruppe
Studierende der Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin mit

  • überdurchschnittlichen Studienleistungen
  • guten englischen Sprachkenntnissen sowie
  • Interesse am interkulturellen Lernen und am Rechtskreis des Common Law

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Miami School of Law fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • TOEFL internet-based test (overall score: mindestens 95)
  • IELTS Academic Test (overall score: mindestens 7.0)
  • International Baccalaureate Examination in English (score: mindestens 4)

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • High School Jahr in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Miami School of Law die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch und/oder in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.

Späteres LL.M.-Studium an der University of Miami School of Law

Studierende der Freien Universität Berlin, die während ihres grundständigen Studiums der Rechtswissenschaft bereits ein Austauschsemester an der University of Miami School of Law absolviert haben, können sich einen Teil der während des Austauschsemesters erzielten credits auf ein späteres LL.M.-Studium an der University of Miami School of Law anrechnen lassen. Dies erlaubt ihnen, das LL.M.-Programm schneller zu absolvieren (z.B. innerhalb eines Semesters oder innerhalb eines Semesters und der darauf folgenden Sommersemesterferien) oder während des einjährigen LL.M.-Programms ein Praktikum abzuleisten.
Bewerber der Freien Universität Berlin für ein LL.M.-Studium an der University of Miami School of Law müssen dieselben Zugangsvoraussetzungen erfüllen wie die Bewerber anderer Universitäten. Erhalten Studierende der Freien Universität Berlin, die vorher Austauschstudierende an der University of Miami School of Law waren, eine Zulassung für das dortige LL.M.-Programm, wird ihnen ein Studiengebührenerlass von 50 % gewährt.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der University of Miami erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

U.S.-Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
A 15,16
A- 13,48
B+ 11,24
B 9,47
B- 7,63
C+ 6,11
C 5,67
C- 5,24
D+ 4,65
D 4,22
F nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)