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Auslandsstudium an unseren Partneruniversitäten in Übersee

Hochschulsport spielt an vielen unserer Partneruniversitäten in Übersee eine wichtige Rolle

Hochschulsport spielt an vielen unserer Partneruniversitäten in Übersee eine wichtige Rolle
Bildquelle: Katharina Schwalke

Zielgruppe: Studierende

Gastuniversitäten: siehe Link Partneruniversitäten

Unterrichtssprachen:

  • Vereinigtes Königreich: Englisch
  • Nordamerika: Englisch
  • Südamerika: Spanisch oder Portugiesisch oder Englisch
  • Asien: Englisch
  • Naher Osten: Englisch
  • Russland: Russisch

Studiendauer im Ausland:

  • entweder für ein ganzes akademisches Jahr
  • oder nur im Wintersemester
  • oder nur im Sommersemester

Einige Partneruniversitäten vergeben ausschließlich Studienplätze für ein halbes Jahr. Um welche Universitäten es sich dabei handelt, erfahren Sie auf der Webseite der jeweiligen Partneruniversität.

Schwerpunktbereichsstudium im Ausland möglich?

ja, vollständiges Schwerpunktbereichsstudium über zwei Semester, allerdings nicht an allen Partneruniversitäten

Nähere Hinweise finden sich auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversitäten.

Befreiung von den Studiengebühren an den Gastuniversitäten:

in der Regel ja

Ausnahme: American University in Washington, D.C.

Gewährung eines finanziellen Zuschusses:

nein

Es besteht die Möglichkeit zur Bewerbung um Stipendien externer Förderorganisationen, z.B. PROMOS, siehe "Links zum Thema" am unteren Rand dieser Webseite - Link "PROMOS-Programm"

Anforderung seitens der Gastuniversitäten:

Kursbelegung in einem Umfang, der einem Vollzeitstudium entspricht

Anforderung seitens der Freien Universität Berlin:

Erfüllung der Anforderung(en) der Gastuniversität

Bewerbungsfrist und -verfahren:

siehe Webseite Bewerbungsverfahren

Formalitäten:

Alle Dokumente und Verpflichtungen für Erasmus-Studierende, für Themis-Studierende an den europäischen Partneruniversitäten und für Studierende im Swiss-European Mobility Programme (Learning Agreement, Grant Agreement, Sprachtest, Studienzeitbescheinigung, Erfahrungsberichte usw.) müssen von Studierenden im Übersee-Programm nicht bzw. nur dann erbracht werden, wenn die Bewerbung um das PROMOS-Stipendium erfolgreich war.