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Für ein Studium an der Université de Lausanne in deutscher Sprache muss neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten kein Sprachnachweis eingereicht werden.

Für ein Studium in französischer Sprache müssen neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten fließende Französischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder französischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Lausanne die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (in französischer Sprache)
  • Modul Thematische Vertiefung in einem Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen (in deutscher Sprache)
  • Modul Zivilverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Modul Strafverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 "Die Internationalisierung der Rechtsordnung" (bei einem Studium in französischer Sprache oder auf Deutsch und Französisch)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Französisch; Bei einem Studium ausschließlich in deutscher Sprache ist es wahrscheinlich, dass nur 1 Leistungsnachweis für 1 Semester Meldefristverlängerung erworben werden kann.)

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (in französischer Sprache)
  • Modul Thematische Vertiefung in einem Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen (in deutscher Sprache)
  • Modul Zivilverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Modul Strafverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (entweder auf Deutsch oder Französisch)

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (in französischer Sprache)
  • Modul Thematische Vertiefung in einem Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen (in deutscher Sprache)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (entweder auf Deutsch oder Französisch)

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester bzw. akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Schweizer Universitäten gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung Schweiz

verfügbar ist.