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Umrechnung von Schweizer Noten in die juristische Punkteskala bei der Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen

Für alle Schweizer Universitäten gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 12. Dezember 2018 beschlossene Konvertierungstabelle:

Schweizer Note

Punkte an der Freien Universität

Berlin gem. JurPrNotSk*

6.0 18,00
5.75 16,03
5.5 14,06
5.25 12,43
5.0 10,79
4.75 9,25
4.5 7,70
4.25 5,85
4.0 4,00
0 - 3.99 0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem § 2 JurPrNotSk* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)