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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université de Genève fließende Französischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit auf Englisch oder Französisch ausgestellt werden.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden.

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im französischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Französisch unterrichtet wurde (z.B. Deutsch-Französisches Gymnasium)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im französischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Genève die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte (die Absolvierung englischsprachiger Kurse setzt eine Einschreibung in das Programm 'Certificat de Droit Transnational' voraus)
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern eine Hausarbeit zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann oder sofern eine Einschreibung in das Programm 'Certificat de Droit Transnational' erfolgt ist und ausreichend Seminarplätze zur Verfügung stehen)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern eine Hausarbeit zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann oder sofern eine Einschreibung in das Programm 'Certificat de Droit Transnational' erfolgt ist und ausreichend Seminarplätze zur Verfügung stehen)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte (die Absolvierung englischsprachiger Kurse setzt eine Einschreibung in das Programm 'Certificat de Droit Transnational' voraus)
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern eine Hausarbeit zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann oder sofern eine Einschreibung in das Programm 'Certificat de Droit Transnational' erfolgt ist und ausreichend Seminarplätze zur Verfügung stehen)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Für alle Schweizer Universitäten gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung Schweiz

verfügbar ist.