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Nachruf auf Christoph Müller

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News vom 12.02.2024

Am 18. Januar 2024 ist im Alter von 96 Jahren Herr Univ.-Prof. Dr. Christoph Müller in Berlin verstorben. Der Verstorbene war von 1973 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1993 Inhaber eines Lehrstuhls für Staatsrecht und Politik am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Die akademischen Interessen von Christoph Müller waren weitgespannt. Schon vor seinem Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er ein Studium der Theologie in Tübingen, Heidelberg, Berlin und Basel, welches er 1951 mit der ersten theologischen Prüfung abschloss. Rechtswissenschaft studierte er an der Freien Universität Berlin und der Universität Bonn. Die juristischen Staatsprüfungen legte er jeweils in Berlin ab. Promoviert wurde er an der Universität Bonn unter der Betreuung von Martin Drath. Im Anschluss an die Promotion und vor die Berufung an die Freie Universität Berlin folgten umfangreiche Forschungsaufenthalte an US-amerikanischen Universitäten, u.a. Harvard und Yale.

Die internationale und disziplinäre Offenheit Christoph Müllers zeigte sich sodann in seinen weiteren Forschungsinteressen. War die Promotion noch einem Thema des positiven Verfassungsrechts gewidmet („Das imperative und freie Mandat“, 1966), traten in der Folge immer mehr editorische und wissenschaftsgeschichtliche Arbeiten in den Vordergrund. Besondere Verdienste hat sich Christoph Müller dabei um die Veröffentlichung der Werkausgaben von Hermann Heller (in 3 Bänden, 2. Auflage, Mohr Siebeck 1992) und Hugo Preuß (gemeinsam mit Detlef Lehnert, in 5 Bänden, Mohr Siebeck 2007) erworben, deren erneut gestiegene Bekanntheit im Bewusstsein der deutschen Staats- und Verfassungsrechtslehre, aber auch weit darüber hinaus in politik- und geschichtswissenschaftlichen Leistungen der Arbeit Christoph Müllers geschuldet sein dürfte. Gerade für diese Verdienste hat der Bundespräsident Christoph Müller 2018 das Verdienstkreuz 1. Klasse verliehen. In der Würdigung des Bundespräsidialamtes heißt es dazu:

„Der Blick auf die Weimarer Verfassung wurde lange Zeit von ihren früheren Kritikern geprägt. Diese besetzten trotz ihrer NS-Vergangenheit in der jungen Bundesrepublik viele Lehrstühle der juristischen Fakultäten und bestimmten den Diskurs. Dagegen starben wichtige Anhänger der Demokratie früh und konnten weniger intensiv nachwirken. Der Jurist Christoph Müller hat mit großem Engagement dazu beigetragen, das zu ändern. Er hat die Gesammelten Schriften von Hermann Heller herausgegeben, dem Vordenker des sozialen Rechtsstaats. Zudem hat er sich um Andenken und Werk des Vaters der Weimarer Verfassung verdient gemacht: Er gründete die Hugo-Preuß-Gesellschaft, deren Vorsitzender er wurde und für die er gemeinsam mit Detlef Lehnert die Gesammelten Schriften von Hugo Preuß herausgegeben hat. Mit großem persönlichem Einsatz leistet Christoph Müller trotz seines hohen Alters wichtige Grundlagenarbeit zur Pflege des demokratischen Gedankengutes in der deutschen Staatsrechtslehre.“

Mit Christoph Müller verliert der Fachbereich Rechtswissenschaft einen ebenso zugewandten wie intellektuell neugierigen und immer den kollegialen Austausch suchenden Rechtswissenschaftler. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Univ.-Prof. Dr. Helmut Aust

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