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Promotion

Sprechzeiten des Promotionsbüros (Raum 1126):

Montag       12-14 Uhr
Dienstag     12-14Uhr
Donnerstag 10-12 Uhr
Freitag        10-12 Uhr

sowie nach Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail: Tel.: 838-63839 oder 838-52993 bzw. promotion@rewiss.fu-berlin.de)

Achtung: Die Sprechstunde am Dienstag, 19.03.2024, entfällt.

Unterlagen und Anträge sollten nach Möglichkeit per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten (Van´t-Hoff-Str. 8, Haupteingang) eingereicht werden.

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Nachfolgend finden Sie viele nützliche Hinweise und Tipps zur Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass seitens des Promotionsbüros keine Vermittlung von Betreuungsverhältnissen durchgeführt werden kann.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Julie Zettlitz, Telefon +49-30-83863839. Email: promotion(at)rewiss.fu-berlin.de.

Katrin Pfahl, Telefon +49-30-83852993, Email: promotion(at)rewiss.fu-berlin.de

Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Promotion (PromO 2017)

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist - wie auch alle weiteren Anträge im Rahmen des Promotionsverfahrens - formlos schriftlich (Muster siehe unten) an die Dekanin / den Dekan (aktuell: Herr Universitätsprofessor Dr. Christian Calliess) zu richten. Bitte nehmen Sie in Ihren Antrag die Angabe zum Arbeitsthema Ihrer Dissertation (spätere Veränderungen des Titels sind problemlos möglich) sowie den Namen der betreuenden Hochschullehrerin / des betreuenden Hochschullehrers auf. Bitte beachten Sie die in § 5 PromO 2017 genannten Erklärungen, die ebenfalls im Antrag mit aufzunehmen sind. Zeugnisse und Bescheinigungen sind bei postalischer Zusendung in beglaubigter Form vorzulegen. Bei persönlicher Ablieferung in der Fachbereichsverwaltung genügen einfache Kopien nebst Vorlage der Originale.

Bitte beachten Sie auch, dass die Sie betreuende Hochschullehrerin / der Sie betreuende Hochschullehrer mit Ihnen eine Betreuungsvereinbarung abschliessen und unterzeichnen muss. Das Formular hierfür ist am Ende (nur für den Zugriff von FU-Netz aus) hinterlegt. Nach der Zulassung zur Promotion müssen Sie sich immatrikulieren (vgl. § 7 PromOrd. 2017). Bitte beachten Sie auch die diesbezüglichen Hinweise in Ihrem Zulassungsbescheid! Die Immatrikulation ist bis zu dem Semester aufrecht zu erhalten, in dem Sie die mündliche Doktorprüfung erfolgreich absolviert haben. Bitte reichen Sie unaufgefordert jedes Semester einen Immatrikulationsnachweis ein (Email: promotion(at)rewiss.fu-berlin.de).
Für die Beantragung der Immatrikulation steht auch ein Online-Antrag zur Verfügung. Alle Informationen und den einzureichenden Unterlagen für die Immatrikulation finden Sie hier:
https://www.fu-berlin.de/studium/Studienorganisation/immatrikulation/promotion/index.html (DE)
https://www.fu-berlin.de/en/studium/Studienorganisation/immatrikulation/promotion/index.html (EN)

§ 9 Absatz 4 der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) ermöglicht Studierenden zur Promotion mit Zustimmung des Promotionsausschusses ein Teilzeitstudium.
Sämtliche Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/teilzeit/index.html. Die Zustimmung des Promotionsausschusses ist formlos schriftlich zu beantragen.

Regelbearbeitungszeit

§ 8 Absatz 1 Satz 1 der PromO 2017 in beiden Fassungen regelt, dass die Dissertation in der Regel binnen fünf Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation zur Promotion) fertiggestellt sein muss. Wird diese Frist überschritten, ist bei der Rückmeldung zum nächstfolgenden Semester eine Bescheinigung des Promotionsausschusses über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit vorzulegen (Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Hinweise in Ihren Rückmeldeunterlagen!). Die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit beantragen Sie unter Angabe der Gründe für die Verzögerung formlos schriftlich per Post beim Promotionsausschuss. 

Was ist bei der Einleitung des Prüfungsverfahrens zu beachten?

Die drei gebundenen Prüfungsexemplare Ihrer Dissertation (mindestens Schnellbindung aus Plastikschienen oder Metallringen, keine Leitz-Ordner!) sowie die Dissertationspflichtexemplare müssen das sogenannte Dissertationsvorblatt enthalten (dies trifft auch bei Verlagsveröffentlichung für die 8 Druckstücke des Verlages zu!), aus dem u.a. der Titel der Dissertation, der Zeitpunkt der Einreichung (nur die Jahresangabe), die Namen des/der Erst- und Zweitgutachters/in und der Tag der mündlichen Prüfung etc. ersichtlich sind. In die drei Prüfungsexemplare kann am Ende zusätzlich ein kurzgefasster tabellarischer Lebenslauf eingefügt werden. Bei den gedruckten Pflichtexemplaren ist der Lebenslauf nicht erforderlich.

Ein Muster wie dieses Dissertationsvorblatt gestaltet werden soll finden Sie hier. Die Angabe des Zweitgutachters und des Tages der mündlichen Prüfung ist bei den Prüfungsexemplaren als Platzhalter zu verstehen, der erst nach der mündlichen Prüfung (zur Drucklegung) ausgefüllt wird.

Hinweise der Universitätsbibliothek für die Online-Veröffentlichung von Dissertationen:

Bei Dissertationen, die online auf dem Refubium veröffentlicht werden, sind die Druckexemplare erst zu erstellen , nachdem die elektronische Version im Refubium hochgeladen, von der Redaktion geprüft und für formal einwandfrei befunden wurde.

Wenn die Druckexemplare vorab erstellt wurden, kann es sein, dass die Notwendigkeit formaler Änderungen an der pdf-Datei feststellt und dass dann nach der Änderung die Druckversion nicht mehr mit der Online-Version übereinstimmt. Ggf. müssen dann neue Exemplare erstellt werden, was unnötige Kosten für die Doktorand/innen verursacht.

Der häufig entstehende Eindruck, dass an der Gestaltung ihrer Dissertation nach der Annahme durch die Prüfungskommission nichts mehr ändern dürfen (Gestaltung des Titelblatts bzw. der zweiten Seite, Layout etc.) ist falsch. Lediglich inhaltliche Änderungen bzw. Änderungen des Wortlauts (Umformulierungen) im Text bedürfen der vorherigen genehmigung durch den Promotionsausschuss. In Hinblick auf das Titelblatt ist mindestens eine Änderung immer zwingend notwendig – nämlich das Einfügen des Datums der mündlichen Prüfung und der/des Zweitgutachter(s)/in.

Oftmals fehlen auf dem Titelblatt der Gutachterexemplare Angaben wie  der angestrebte Doktorgrad und/oder die Zweitgutachter/innen. Diese Angaben sind  bei den Exemplaren zwingend erforderlich, die zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht in der Hochschulschriftenstelle abzugeben sind.

https://www.fu-berlin.de/sites/ub/service/hss_abgabe/hinweise_diss/index.html#faq_Allgemeines

Musterbriefe und weitere Links:

Ein wichtiger Hinweis für Doktorand/inn/en, die ihre Doktorurkunde vor dem 23. Dezember 2009 ausgestellt bekommen haben:
Am 24. Dezember 2009 ist die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) in Kraft getreten. In Nr. 4.1.3. ist darin geregelt, dass Doktorentitel in Personalausweis und Pass nur eingetragen werden dürfen, wenn neben dem Familien- und dem Vornamen weitere geeignete Angaben (z.B. Geburtsdatum) eingetragen sind. Seit dem Januar 2010 werden diese Angaben vom Fachbereich auch in den Doktorurkunden eingetragen. Vereinzelt kommt es vor, dass Bürgerämter/Bürgerservices verlangen, dass auch vor dem 23. Dezember 2009 ausgestellte Urkunden diese Angaben enthalten müssen. Die PassVwV in der Fassung vom 3. Juli 2000 sah eine vergleichbare Regelung nicht vor. Damit herrscht ein Rückwirkungsverbot und die Behörden sind nicht berechtigt, rückwirkend Doktorurkunden mit Geburtsdatum oder entsprechende Bestätigungen von der ausstellenden Universität zu verlangen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Verwaltung des Fachbereichs mit Blick auf die zuvor erläuterte Rechtslage keine die Doktorurkunde erweiternden Bescheinigungen ausstellt.

Promotionsförderung

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur Förderung von Promotionsvorhaben und zu Druckkostenzuschüssen finden sie hier.

Formular Betreuungsvereinbarung (Zugriff nur FU-intern)