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Promotion & Habilitation

Promotion

Eine Einführung in das Thema Promotion beginnt man am besten mit einem Zitat von Prof. Dr. Dr. Eugen Dietrich Graue (2006 verstorbener Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel): „Beim langen Marsch durch die juristischen Ausbildungsgänge bilden die Erste und Zweite juristische Staatsprüfung das Pflichtprogramm; wer diese Hürden nicht überwindet, kann die Metamorphose vom Menschen zum Volljuristen nicht zum Abschluss bringen. Die Promotion dagegen ist Kür; wer sie anstrebt, leistet sich ein Abenteuer, das ihn möglicherweise viel Mühe, Zeit und Geld kosten wird und dessen Ertrag schwer vorhersehbar ist.“ (*

Der Fachbereich Rechtswissenschaft promoviert seit seiner Gründung (erste abgeschlossene Verfahren sind in den Akten für das Jahr 1951 eingetragen) Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie Absolventinnen und Absolventen, die sich an der Schwelle zum bzw. bereits im Berufsleben befinden. Der Anteil der Doktorandinnen ist auf einem erfreulich hohen Niveau. Die Zahl Doktorandinnen und Doktoranden aus vielen Länder der Welt nimmt kontinuierlich zu. Seit dem 25. Mai 2017 ist die aktuelle Promotionsordnung in Kraft (https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2017/ab132017.pdf).

Die Informationen dieser Webseite sollen Ihnen helfen, verfahrenstechnische Mühen zu minimieren und – soweit möglich – Zeit zu sparen. Viele Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Fachbereichs haben auf ihren individuellen Seiten Angaben über ihre Anforderungen für die Annahme als Doktorandin / als Doktorand gemacht. Sollte dies nicht der Fall sein, scheuen Sie sich nicht, den direkten Kontakt zu suchen. Mit Fragen zur Zulassung und zum Verfahren dürfen Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.

(* Das Jura-Studium, 2. Auflage, de Gruyter, 1993, S. 149

 

Habilitation

Der Fachbereich Rechtswissenschaft möchte ambitionierte Nachwuchswissenschaftler/innen ermutigen, sich zu habilitieren. Ebenso ist Ziel des Fachbereichs, dass es Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren gelingt, die – zeitlich befristete – Juniorprofessur für eine erfolgreiche Habilitation zu nutzen.  Für eine Habilitation sollte ein wissenschaftlicher Betreuer oder eine wissenschaftliche Betreuerin gefunden werden.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft erweist sich damit nicht nur als erfolgreiche Ausbildungsstätte für künftige Richter/innen und Anwälte/innen, sondern auch als Karriere-Sprungbrett für künftige Hochschullehrer/innen.