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Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder wissenschaftliche Fächer (Habilitationsfach/-fächer) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Ein Habilitationsfach ist ein inhaltlich abgrenzbares Wissenschaftsgebiet, das im Fachbereich in der Regel in Lehre und Forschung bereits eingerichtet und durch wenigstens eine Professorin / einen Professor vertreten ist. Die Habilitationsschrift wird in der Regel unter der Betreuung durch eine Professorin / einem Professor angefertigt.

Ihre Fragen zur Habilitation richten Sie bitte an Frau Julie Zettlitz (Telefon +49-30-83863839, dekanat(at)rewiss.fu-berlin.de).

Hier finden Sie die Habilitationsordnung für den FB Rechtswissenschaft (PDF-Dokument)