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Rechtsvergleichung


Worum geht es im Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung?

Die Methoden, Funktionen und Ziele der Rechtsvergleichung werden in der Vorlesung, dem Methodenkurs und der Übung in theoretischer und praktischer Hinsicht auf dem Gebiet des Zivilrechts beleuchtet. Nur kursorisch wird dabei in den ersten Vorlesungssitzungen die Bedeutung der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht besprochen (SP 7).

Ziel des Unterschwerpunktes ist es, den Blick der Studierenden auf die eigene Rechtsordnung zu öffnen, z. B. durch die Untersuchung von Lösungen anderer (vor allem europäischer) Rechtsordnungen für bekannte zivilrechtliche Problemstellungen. Den Werkzeugkasten „Rechtsgestaltung“ kann man so um die Hilfsmittel „andere Rechtsordnungen“ ergänzen.


Welchen Verlauf nimmt das Studium des Unterschwerpunktes Rechtsvergleichung?

Der Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung besteht im Wintersemester aus einer Vorlesung, unterstützt durch einen englischsprachigen Methodenkurs, und einer Übung im Sommersemester. Die Vorlesung vermittelt das theoretische Wissen, welches in der Übung anhand von Fällen angewendet wird. Im Fach Rechtsvergleichung wird eine Prüfungsleistung erbracht, entweder eine Studienabschlussarbeit (Wintersemester) oder eine Abschlussklausur (Sommersemester).

Die Studienabschlussarbeit hat in der Regel ein theoretisches Thema von aktueller Relevanz  zum Gegenstand. Themen der vergangenen Jahre waren z. B. Schriftformklauseln in verschiedenen Rechtsordnungen, die Haftung von Wirtschaftsprüfern in verschiedenen Rechtsordnungen, die Rolle des Zivilrichters in verschiedenen Rechtsordnungen.

Die Abschlussklausur umfasst zwei Komponenten: Einerseits eine gutachterliche Lösung eines Falls anhand des deutschen, französischen und englischen Zivilrechts, andererseits eine vertiefte, rechtsvergleichende Analyse der im Fall untersuchten Rechtsprobleme und der diesen zugrundeliegenden Wertungen des Gesetzgebers bzw. der Rechtsprechung.

 

Wie verläuft die Vorlesung inhaltlich?

Die Vorlesung wirft eine Reihe an Fragen auf, deren Antworten gemeinsam erarbeitet werden: Was ist Rechtsvergleichung? Wie funktioniert Rechtsvergleichung, welche Zwecke verfolgt sie? Was sind Rechtskreise, welche Rechtskreise werden gebildet?

Welche Lösungen finden sich in anderen Rechtssystemen für bekannte Probleme? Wie verhalten sich diese zu den uns aus dem eigenen Recht bekannten Lösungen?

Diese Überlegungen werden dann anhand eines „Mikrovergleiches“, also der Betrachtung konkreter Rechtsfiguren und Regelungen, auf die Probe gestellt, bspw. Seriositätsindizien, Willensmängel, Begünstigung Dritter, Verschuldens- und Gefährdungshaftung.

 

Inhalte der Vorlesung sind konkret:

  • Ziele der Rechtsvergleichung (darunter auch: Rechtsvereinheitlichungsbestrebungen)
  • Methoden der Rechtsvergleichung
  • Geschichte der Rechtsvergleichung
  • Rechtskreislehre
  • Strukturmerkmale verschiedener Rechtsordnungen: Rechtsquellen, Gerichtsorganisation, Akteure, Juristenausbildung
  • Ausgewählte Fragen aus dem Bereich des Privatrechts (sowohl Vertrags- wie auch Deliktrecht), dabei punktuell auch Darstellung von Rechtsvereinheitlichungs-bestrebungen bzw. Rechtsvereinheitlichung
  • CISG (UN-Kaufrecht)

 

An wen richtet sich der Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung?

Der Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung wird vor allem diejenigen ansprechen, die im Studium einen offenen und kritischen Geist wahren. Wer sich gerne mit der Frage auseinandersetzt, welche Prinzipien sich in einer gesetzlichen Regelung reflektieren und welche Überlegungen zu einem Gesetz geführt haben, wird auch rechtsvergleichende Erwägungen spannend finden. Rechtsvergleichung erfordert Sprachkenntnisse, die den Schlüssel zur Kenntnis anderen Rechts bilden. Für die Vorlesung sind daher fundierte Englischkenntnisse unerlässlich, weitere Sprachkenntnisse klar von Vorteil. Sie sollten in der Lage sein, englischsprachige Quelltexte zu lesen und zu verstehen. Da die Veranstaltungen maßgeblich zivilrechtliche Bestimmungen rechtsvergleichend beleuchten, werden fundierte schuldrechtliche Kenntnisse des deutschen Rechts ebenfalls vorausgesetzt. 

 

Ressourcen

Für den Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung wird zum Beginn der Vorlesung eine ausführliche Literaturliste und eine Normtextsammlung ausgegeben. An dieser Stelle wird aber bereits darauf hingewiesen, dass es für die Vorbereitung auf die Klausur im Sommersemester kein Fallbuch o. ä. gibt. Es werden jedoch Übungsfälle bereitgestellt.

Für die theoretische Prüfungsleistung ist ein Blick in die Werke von Zweigert/Kötz, Kischel und in die ZEuP lohnenswert. Wie oben erwähnt, werden in der Vorlesung Referate zu vertiefender Literatur vergeben und diese insoweit auch in die Vorlesung integriert. 

Weitere Informationen zum Unterschwerpunkt Rechtsvergleichung finden Sie hier in der Modulbeschreibung.