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Hinweise für die Kolloquien im Sommersemester 2025

News vom 14.05.2025

Liebe Studierende,

gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses sollen den Studierenden Erwartungen für die anstehenden Kolloquien mitgeteilt werden. Für die von Prof. Dr. Grothe betreuten Kolloquien – dies betrifft die Unterschwerpunkte „Rechtsvergleichung“ und „Internationales Privatrecht“ – geben wir daher folgende Hinweise:

Das Kolloquium ist Ihre Gelegenheit, Ihre Bearbeitung zu präsentieren. Die Gestaltung Ihres Vortrags obliegt daher Ihnen selbst. Daher machen wir Ihnen bewusst keine verbindlichen Vorgaben zum Einsatz bestimmter Materialien. Der Einsatz eines Thesenpapiers ist Ihnen ebenso freigestellt wie die Verwendung von Folien. Dies gilt folglich ebenso für Gestaltung und Umfang eventuell eingesetzter Materialien.

Mit der Studienabschlussarbeit und dem Kolloquium sollen Sie Ihre Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten demonstrieren. Wissenschaftliches Arbeiten hat das Generieren eines „Mehrwertes“ zum Ziel. Im Kolloquium geht es um die Vermittlung dieses Mehrwertes durch einen Vortrag.

Oberste Maxime der äußeren Gestaltung Ihres Vortrags muss daher die Anschaulichkeit sein: Das kann einerseits bedeuten, dass sich eine Zusammenstellung unbekannter Normen in einem Handout empfehlen kann, andererseits aber auch, dass die eingesetzten Materialien keinen übermäßigen Umfang einnehmen sollten – Zusatzmaterialien sollen schließlich Ihren Vortrag nur ergänzen, nicht aber ersetzen.

Ebenso ist Ihnen die inhaltliche Gestaltung Ihres Vortrags – also die Auswahl, welchen „Mehrwert“ Sie dem Zuhörer vermitteln wollen – freigestellt. Es wird nicht erwartet, dass Sie Ihre Studienabschlussarbeit vollständig zusammenfassen, auch die Begrenzung Ihres Vortrags auf einen bestimmten Aspekt, der bisher nicht umfassend behandelt wurde, ist denkbar. Lesen Sie hierzu auch die Voten zu Ihrer Studienabschlussarbeit. Bedenken Sie wieder die Anschaulichkeit: Sie halten den Vortrag nicht nur „für uns Prüfer“, sondern Ihr Publikum besteht vor allem aus Ihren Studienkolleginnen und -kollegen. Sie sollten daher gründlich abwägen, welche Vorkenntnisse Ihrer Thematik Sie voraussetzen können.

Der Einsatz von „Gedächtnisstützen“ wie Karteikarten oder Manuskripten für die Durchführung Ihres Vortrags ist zulässig. Ein allzu „ablesender“ Vortragsstil beeinträchtigt die Lebendigkeit, verminderte Lebendigkeit bedeutet verminderte Anschaulichkeit.

Für die von Ihnen eingesetzten Materialien tragen Sie die Verantwortung. Ein eventuelles Thesenpapier muss von Ihnen vervielfältigt werden. Die Verfügbarkeit eines Computers/Beamers kann nicht garantiert werden.

Abschließend möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass das bloße „Abarbeiten“ aller Kritikpunkte aus den Voten genauso wenig wie die Einhaltung der übrigen Empfehlungen automatisch eine bestimmte Note garantiert.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Kolloquien!

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