Versäumnis, Täuschung und Ordnungsverstoß bei Klausuren im Einführungs- und Aufbaubereich
Versäumnis
Erscheint eine Person zu einer Klausur nicht, für die eine Anmeldung besteht, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Täuschung
Unzulässige Hilfsmittel (neben Notizen insbes. Rechner, Organizer, Handy, Smartwatch usw.) müssen während der Klausur im geschlossenen Rucksack verwahrt werden. Bereits das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel (z.B. in der Hosentasche) gilt, unabhängig von einer Verwendungsabsicht, als Täuschungsversuch.
Wird während einer Klausur von einer Aufsichtsperson der Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels oder eine andere Handlung festgestellt, die den Verdacht eines Täuschungsversuchs nahe legt, wird das unzulässige Hilfsmittel eingezogen und der Vorfall im Prüfungsprotokoll vermerkt. Dem oder der Studierenden wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Entlastende Umstände werden ebenfalls im Prüfungsprotokoll vermerkt. Die Klausur darf weiter bearbeitet werden.
Das Prüfungsprotokoll, und ggf. das unzulässige Hilfsmittel, werden im Nachgang zur Klausur dem Prüfer oder der Prüferin vorgelegt. Die Entscheidung des Prüfers oder der Prüferin wird dem oder der Studierenden durch das Prüfungsbüro mitgeteilt.
Hat sich der Täuschungsverdacht als berechtigt erwiesen, wird die entsprechende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.
Ordnungsverstoß
Wer den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann nach vorheriger Verwarnung von der Fortsetzung dieser Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die entsprechende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.