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Abmeldung/Rücktritte von Prüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich

PC-Pool in der Fachbereichsbibliothek

PC-Pool in der Fachbereichsbibliothek
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Fristgerechter Rücktritt

Bis vierzehn Tage vor einem Prüfungstermin kann ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung zurückgetreten werden. Im Fall von Hausarbeiten gilt der Ausgabetermin des Sachverhalts als Prüfungstermin.

Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen aus triftigem Grund möglich (siehe unten, Abschnitt "Begründeter Rücktritt").

Rücktrittsverfahren für den fristgerechten Rücktritt

Bitte nutzen Sie das elektronische Rücktrittsformular. Es wird während des Abmeldezeitraums am unteren Ende dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung gestellt. Der Abmeldezeitraum beginnt Mitte Januar für die Prüfungen des Wintersemesters und Mitte Juni für die Prüfungen des Sommersemesters.

Vermerk des Rücktritts

Aufgrund des hohen Rücktrittsaufkommens kann der Vermerk des Rücktritts durch das Prüfungsbüro leider nicht bestätigt werden. Die Eintragung ist jedoch im Noten- und Punktekonto ersichtlich. Dort befindet sich statt des Prüfungstermins dann der Eintrag "f. Rücktritt" für "fristgerechter Rücktritt".

Begründeter Rücktritt

Triftiger Grund

Liegt ein triftiger Grund vor, der eine Person an der Bearbeitung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfungsleistung beantragt werden.

Im Fall von Klausuren muss der triftige Grund eine Prüfungsunfähigkeit oder -unmöglichkeit nach sich gezogen haben, die sich mindestens über die Dauer der Klausur erstreckt.

Im Falle von Hausarbeiten muss dieser triftige Grund die Person über eine gewisse Dauer an der Bearbeitung gehindert haben. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft hat entschieden, dass ab einer Prüfungsunfähigkeit von mehr als einer Woche (d.h. ab 8 Tagen) ein Rücktritt genehmigt wird.

Rückwirkend ausgestellte ärztliche Atteste müssen ausführen, weshalb die Prüfungsunfähigkeit auch in der Rückschau zuverlässig bescheinigt werden kann, sofern dies nicht offenkundig ist.

Unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung

Bitte beachten Sie die veränderten Regelungen ab dem Wintersemester 2025/26!

Der Rücktrittsgrund ist gegenüber dem Prüfungsbüro unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen.

(1) Unverzüglich sind die Anzeige und Glaubhaftmachung für Zwecke des Rücktritts von Klausuren,

wenn sie noch am Tag der Klausur erfolgen. Sollte die Glaubhaftmachung (z.B. durch ärztliches Attest) am Klausurtag unmöglich sein, dürfen die Anzeige und die Glaubhaftmachung ausnahmsweise auseinanderfallen. Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit (per E-Mail an das Prüfungsbüro) muss jedoch zwingend am Klausurtag erfolgen.

Beispiel: Die Klausur findet am Freitagnachmittag statt. Die Krankheitssymptome treten auf dem Weg zur Klausur auf. Ein Arztbesuch ist nicht vor Montagvormittag möglich. Die Krankheit muss bereits am Freitag gegenüber dem Prüfungsbüro per E-Mail angezeigt werden. Die Prüfungsun­fähigkeit kann mit rückwirkend diagnostizierter Krankheit am Montag nachgewiesen werden.

Im Fall einer ad hoc auftretenden, auch für Laien sichtbaren Prüfungsunfähigkeit während der Klausurbearbeitung (z.B. epileptischer Anfall, Ohnmacht mit Transport ins Krankenhaus) sind die Anzeige und Glaubhaftmachung des Rücktritts gegenüber dem Prüfungsbüro entbehrlich. Die Bewilligung des Rücktritts erfolgt durch das Aufsichtspersonal. Zu diesem Zweck wird der Vorfall im Prüfungsprotokoll vermerkt. Bitte erkundigen Sie sich in einer solchen Situation beim Aufsichtspersonal, ob dieses dem Rücktritt von der Klausur aufgrund ersichtlicher Prüfungsunfähigkeit zustimmt.

(2) Unverzüglich sind die Anzeige und Glaubhaftmachtung für Zwecke des Rücktritts von Hausarbeiten,

(a)  wenn beide bis zum Tag des Wegfalls des triftigen Grundes, spätestens aber zwei Wochen nach dem Abgabetermin der Hausarbeit, erfolgen.

Beispiel: Ärztlich attestiert wurde eine Prüfungsunfähigkeit von drei Wochen bis Freitag. Die Erklärung über den Rücktritt sowie die Anzeige und Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit müssen spätestens am Samstag erfolgen. War der reguläre Abgabetermin jedoch am Mittwoch der ersten Krankheitswoche, müssen die Anzeige und Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit und die Erklärung über den Rücktritt bis spätestens Mittwoch der letzten Krankheitswoche erfolgen.

Wird der triftige Grund später angezeigt und nachgewiesen, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. beispielsweise infolge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus ohne Internetzugang nicht früher erfolgen konnte.

Rücktrittsverfahren für den begründeten Rücktritt

Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.

Bitte verwenden Sie ausschließlich das Rücktrittsformular für Prüfungsunfähigkeit, welches am unteren Rand dieser Seite unter "Downloads" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!

Bestätigung des Rücktritts

Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss nur einmal in der Woche tagt und dass das Prüfungsbüro den Rücktritt aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen nicht per E-Mail bestätigen kann. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von fünf bis acht Werktagen nach Übersendung des Rücktrittsformulars, ob der Rücktritt in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management vermerkt worden ist. Dort finden Sie dann statt des Prüfungstermins den Eintrag "b. Rücktritt" für "begründeter Rücktritt".

Studienorganisatorische Folge eines Rücktritts

Wer von einer Prüfung zurückgetreten ist, ist nicht automatisch für die Folgeprüfung im darauf folgenden Semester angemeldet, sondern muss sich während des Modulbuchungszeitraums des folgenden Semesters zum nächsten Prüfungstermin aktiv wieder anmelden! Bitte speichern Sie bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts eine Erinnerung für die Wiederanmeldung gleich nach Beginn des nächsten Semesters im Kalender Ihres Mobiltelefons!