Zu welchem Zeitpunkt ist ein Studienortwechsel sinnvoll?
Ein Studienortwechsel sollte so früh wie möglich unternommen werden. Da sich die Pflichtveranstaltungen und Modulzuschnitte an den Juristischen Fakultäten im Bundesgebiet teilweise erheblich unterscheiden, verringert ein frühzeitiger Wechsel das Risiko, dass an der bisherigen Hochschule Module absolviert wurden, die an der Freien Universität Berlin nicht anerkannt werden können.
Wer erst nach dem 4. Semester an die Freie Universität wechselt und plant, im 5. Semester das Schwerpunktbereichsstudium aufzunehmen, sollte im Idealfall die Zwischenprüfung seiner bisherigen Universität bereits vor dem Wechsel absolviert haben. Aber auch ohne bestandene Zwischenprüfung der bisherigen Universität besteht die Chance, die bereits absolvierten Module nach den Studienvorschriften der Freien Universität Berlin als Zwischenprüfung anzuerkennen. Welche Leistungen an der FU zur Zwischenprüfung gehören, erfahren Sie auf der Seite Der Studienaufbau im Einführungsbereich bis zur Zwischenprüfung.
Falls Sie sich für den Erwerb des Bachelorgrades interessieren, beachten Sie bitte, dass Ihnen der LL.B.-Abschluss der Freien Universität Berlin nicht verliehen werden kann, wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer anderen Universität abgelegt haben.