Aufbau und Gliederung des LL.M.-Studiengangs
Der Weiterbildende Masterstudiengang Magister legum-Studium (LL.M.) dauerte in der Regel zwei Semester (=Regelstudienzeit). Innerhalb dieser zwei Semester waren 60 Leistungspunkte (LP) nachzuweisen, davon
- 10 LP für die Pflichtmodule "Einführung in das deutsche Recht" und "Praktikum" (§ 5 LL.M.-Studienordnung)
- 32 LP für die Wahlpflichtmodule der beiden gewählten Studienbereiche (§ 6 Abs. 1 LL.M.-Studienordnung)
- 3 LP für ein "Grundlagenfach" (§ 6 Abs. 2 LL.M.-Studienordnung)
- 15 LP für die Masterarbeit und mündliche Abschlussprüfung (§ 6 LL.M.-Prüfungsordnung)
Die Studien-und Arbeitsbelastung sollte dabei möglichst gleichmäßig auf beide Semester verteilt sein.