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Masterarbeit und mündliche Prüfung (15 LP)

Die gut ausgestattete rechtswissenschaftliche Bibliothek ist der ideale Ort, um für die Masterarbeit zu recherchieren.

Die gut ausgestattete rechtswissenschaftliche Bibliothek ist der ideale Ort, um für die Masterarbeit zu recherchieren.
Bildquelle: Julia Oesterreich

Die Masterarbeit und die mündliche Prüfung gehen mit folgenden Wertigkeiten in die Endnote ein:

  • Masterarbeit (75 % = 11,25 LP)
  • mündliche Prüfung (25 % = 3,75 LP)

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein gewähltes Rechtsproblem auf wissenschaftlichem Niveau zu bearbeiten.

In der letzten Semesterwoche des ersten Semesters, also in der letzten Märzwoche, wird das Thema der Masterarbeit vom Betreuer in Abstimmung mit den Studierenden bestimmt. Der Betreuer teilt dem LL.M.-Beauftragten des Fachbereichs das Thema der Masterarbeit mit, der sogleich durch das Studien- und Prüfungsbüro die Ausgabe des Themas der Masterarbeit veranlasst. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Die Masterarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen und soll einschließlich Fußnoten und Literaturverzeichnis etwa 60 Seiten mit etwa 18000 Wörtern umfassen. Sie ist in zwei gebundenen Exemplaren und einer digitalen Fassung im Studien- und Prüfungsbüro einzureichen. Die Masterarbeit muss eine unterschriebene Versicherung zur Masterarbeit enthalten.

Die mündliche Prüfung ist in Form eines 30-minütigen Prüfungsgespräches beim Betreuer abzulegen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung der Masterarbeit. Grundsätzlich findet daher die mündliche Prüfung im September, also zum Ende des zweiten Semesters, statt.