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Pflichtmodule

Vorlesung im Hörsaal III

Vorlesung im Hörsaal III
Bildquelle: Daniel Markus

Folgende Pflichtmodule sind von allen Studierenden des LL.M. zu absolvieren:

Einführung in das deutsche Recht

Das Modul "Einführung in das deutsche Recht" (4 LP) umfasst eine Vorlesung mit integriertem Anwendungskurs im Umfang von 2 Semesterwochenstunden (SWS).  Es führt die Studierenden in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und in die Methode der Rechtsfindung im Rahmen dieses Systems ein. Die Studierenden sollen ein Verständnis für die Systematik des materiellen und Prozessrechts in der Bundesrepublik Deutschland entwickeln, das es ermöglicht, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtsordnungen zu erkennen und zu bewerten. Das Modul vermittelt Grundlagenwissen für eine mögliche spätere Tätigkeit der Studierenden als Anwender auch des deutschen Rechts.

Praktikum

Das Modul "Praktikum" (6 LP) umfasst eine vierwöchige Tätigkeit bei Gerichten, Staatsanwaltschaften (einschließlich Amtanwaltschaften), Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder einschließlich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Rechtsanwälten, Notaren oder Rechtsabteilungen von Gewerkschaften, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch im Ausland. Im Rahmen des Praktikums sollen die Studierenden sich in die entsprechenden Arbeitsbereiche einarbeiten und mit konkreten Aufgabenstellungen betraut werden, um eingehende Kenntnisse über spezifische Arbeitsweisen und -abläufe der jeweiligen Organisation oder Institution zu gewinnen. Die Studierenden sollen nach einer Einführung in die Aufgaben und Inhalte des Arbeitsbereichs fachlich und persönlich in das Organisationsgefüge und die Arbeitsstrukturen integriert werden. Ziel ist die Aneignung eines reflektierten Erfahrungs- und Handlungswissens im Hinblick auf eine spätere berufliche Tätigkeit auf europäischen und internationalen Arbeitsmärkten.