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Können Fristen unbestimmte Grenzen haben?




Das BGB benennt verschiedene Fristen, die sich durch unbestimmte zeitliche Grenzen auszeichnen. Als Beispiele lassen sich „angemessen“ in §§ 281 I, 323 I BGB oder „unverzüglich“ in §§ 121 I 1, 965 I und II 1 BGB anführen.