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BGB AT
F. Gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit
I. Gesetzliche Verbote
Ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit einem Rechtsanwalt wirksam?
Ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit einem Rechtsanwalt wirksam?
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Referenzantwort anzeigen
Nein. Eine solche Vereinbarung ist gem. § 49b II BRAO i.V.m. § 134 BGB nichtig.
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