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Gilt die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bankdarlehen auch für andere Darlehensgeber?




Die Rechtsprechung gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerblich Kredit geben und Geldgeschäfte betreiben und bei denen eine „strukturelle“ Unterlegenheit des Kunden besteht, also z.B. auch wenn jemand Grundstücke verkauft und dem Käufer zur Kaufpreisfinanzierung Darlehen gewährt.