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Wann besteht eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen?




Nach inzwischen einhelliger Meinung ist der Bürge finanziell krass überfordert, wenn die Verbindlichkeit, für die er einstehen soll, so hoch ist, dass bereits bei Vertragschluss nicht zu erwarten ist, er werde – wenn der Bürgschaftsfall eintritt – die Forderung des Gläubigers wenigstens zu wesentlichen Teilen tilgen können. Hiervon ist auszugehen, wenn der Bürge nicht einmal in der Lage ist, die auf die Hauptverbindlichkeit entfallenden laufenden Zinsen aufzubringen.