Was spricht gegen eine leichte Aufhebbarkeit des Formerfordernisses?
Die Formabreden und § 125 S. 2 BGB werden entwertet. Bei Nichteinhaltung der Form soll das Rechtsgeschäft im Zweifel gerade nichtig sein. Zudem haben die Parteien in Ausübung ihrer Privatautonomie durch die Vereinbarung einer Form Rechtssicherheit untereinander schaffen wollen.