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Kann ein gewillkürtes Schriftformerfordernis konkludent durch die formlose Vornahme des Rechtsgeschäfts aufgehoben werden?




Ja. Dies folgt aus der Privatautonomie. Das Formerfordernis kann formfrei vereinbart werden, als actus contrarius muss dies auch für seine Aufhebung gelten. Soweit die Parteien das formlos vorgenommene Rechtsgeschäft verbindlich wollen, geben sie die Aufhebung der Vereinbarung zu erkennen, auch wenn sie nicht an die Formvereinbarung gedacht haben (Gegenansicht vertretbar).