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Wie ist die Rechtslage bei einem mit einer Reallast belasteten Grundstück? Wie ist sie bei einer Eigentumswohnung?




Anders ist dies im Fall eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks, da der Grundstückseigentümer hier gem. § 1108 BGB auch persönlich zur Leistung verpflichtet ist. Ebenso stellt sich die Lage bei der Übereignung von Wohnungseigentum dar, da den Erwerber erhebliche Zahlungspflichten hinsichtlich der Verwaltung des Wohnungseigentums treffen, wenn auch nach jüngster Rechtsprechung des BGH regelmäßig, jedenfalls zunächst „nur“ im Innenverhältnis zur Gemeinschaft.