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Wird der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück dadurch rechtlich nachteilig, dass der Minderjährige öffentliche Lasten zu tragen hat?




Dies ist streitig. Während eine Ansicht darauf abstellt, ob nach Art und Umfang der mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Nachteile eine Kontrolle durch den gesetzlichen Vertreter geboten ist (Köhler, JZ 1983, 225, 228), verneint die h.M. dies, und zwar mit überzeugenden Gründen: Da die Nachteile sachbezogen sind und jeden Eigentümer treffen, werden sie nicht unmittelbar durch das Rechtsgeschäft hervorgerufen. Sie entstehen nur mittelbar kraft öffentlichen Rechts. Solche mittelbaren Nachteile sind nicht zu berücksichtigen. Das Rechtsgeschäft bleibt also lediglich rechtlich vorteilhaft.