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Kann ein Minderjähriger ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters einen wirksamen gegenseitig verpflichtenden Vertrag schließen? Wie ist es bei einseitig den anderen Teil verpflichtend...




Da gegenseitig verpflichtende Verträge immer auch eine rechtlich nachteilige Gegenleistungspflicht begründen, kann er dies nicht. Auch einseitig verpflichtende Verträge beinhalten meist nachteilige Nebenpflichten, wie Herausgabe- oder Obhutspflichten. So ist z.B. auch die Leihe rechtlich nachteilhaft, da der Entleiher auch Pflichten hat: Er muss die Sache nach § 601 BGB erhalten und sie nach § 604 BGB wieder zurückgeben.